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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Gesundheitsministerium informiert gemeinsam mit Kreis Segeberg: Erster bestätigter COVID-19-Erkrankter in Schleswig-Holstein im Kreis Segeberg

Letzte Aktualisierung: 28.02.2020

Kreis Segeberg/ Kiel. Im Kreis Segeberg ist der erste Fall einer COVID-19-Infektion bestätigt worden. Es handelt sich gleichzeitig um den ersten Nachweis des Virus in Schleswig-Holstein. Er ist Mitarbeiter der Kinderabteilung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Der Henstedt-Ulzburger war in Italien im Trentino im Urlaub und kam am Sonntag, 23. Februar, zurück. Die Region Trentino ist nach Definition des Robert-Koch-Instituts aktuell kein Covid-19-Risikogebiet. Er nahm am Montag nach seiner Rückkehr seine Arbeit im UKE wieder auf. Als er am Dienstag erste Krankheitssymptome bemerkte, brach er seinen Dienst sofort ab. Am späten Donnerstagabend bestätigte sich dann der Verdacht einer Infektion. Der Infektionsschutz des Kreises Segeberg hat daraufhin in enger Abstimmung mit der Hamburger Behörde und dem Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein sofort die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

Der Patient befindet sich zurzeit in einem stabilen Zustand in häuslicher Isolierung. Auch seine Ehefrau ist häuslich isoliert, aktuell aber noch symptomlos. Eine diagnostische Abklärung ist veranlasst. Die Personen, die mit dem Ehepaar engen Kontakt hatten, werden derzeit durch Hamburger Gesundheitsbehörde (Arbeitsort) und die Kreisgesundheitsbehörde (Wohnort) ermittelt, informiert und gegebenenfalls auf den Erreger getestet. Alle Kinder und ihre Eltern, die engen Kontakt mit dem betroffenen UKE-Mitarbeiter hatten, gehen 14 Tage im UKE in Quarantäne oder – soweit es ihr Gesundheitszustand und die häusliche Situation zulassen – bei sich zu Hause. Klinik-Mitarbeiter*innen, die einen engen Kontakt mit ihrem Kollegen hatten, sind ebenfalls in häuslicher Isolation. Auch sie werden getestet. Auf der betroffenen Station finden keine Neuaufnahmen statt.

Wie in diesem Fall geht der Infektionsschutz nach dem gleichen Schema vor: Im Falle eines Nachweises des Virus COVID-19 wird gegenüber der infizierten Person eine Quarantäne im häuslichen Umfeld oder im Krankenhaus – je nach Gesundheitszustand und abhängig davon, ob es die häusliche Situation zulässt – angeordnet. Umgehend werden daraufhin die engen Kontaktpersonen ermittelt, benachrichtigt und ebenfalls getestet. Grundsätzlich stehen auch die engen (ansteckungsverdächtigen) Kontaktpersonen unter Quarantäne, unabhängig davon, wie der erste Test ausfällt, da die Inkubationszeit (ca. 14 Tage) abgewartet werden muss.

Im aktuellen Fall ermittelt der Infektionsschutz derzeit 50 Kontaktpersonen aus dem Umfeld des Erkrankten und seiner Ehefrau. Wer glaubt, eine davon sein zu können, kann sich beim Kreis Segeberg unter der Rufnummer 04551 951-9833 melden (am heutigen Freitag noch bis 18 Uhr, am Wochenende jeweils von 10 bis 16 Uhr). Hier wird dann das weitere Vorgehen abgestimmt.

„Der Kreis Segeberg ist gut vorbereitet auf diesen und weitere Fälle“, sagt Landrat Jan Peter Schröder. Und von weiteren Fällen sei nach derzeitigen Erkenntnissen über das Virus auszugehen. Jeder könne aber durch angemessene Hygienemaßnahmen dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dazu gehören

  • Handhygiene (regelmäßiges, richtiges Händewaschen),
  • sich nicht ins Gesicht zu fassen,
  • Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch (oder Armbeuge)
  • und grundsätzlich Abstand halten zu kranken Personen.

Die in Henstedt-Ulzburg anstehende Bürgermeisterwahl am kommenden Sonntag ist laut Landrat Schröder in keiner Weise beeinträchtigt. Laut Aussage der Gemeinde Henstedt-Ulzburg werden an den Wahllokalen entsprechende Hygienevorkehrungen getroffen.

Das Ministerium ist seit Beginn des Geschehens in China auf Landesebene koordinierend tätig und Bindeglied zwischen Bundesgesundheitsministerium, Robert-Koch-Institut und Kreis-Gesundheitsämtern sowie zwischen Beteiligten im Land. Im Gesundheitsministerium wurde dazu ein interner Führungsstab gebildet, die die landesweite Koordination verantwortet. Sollte es im weiteren Verlauf erforderlich sein, kann auch das Lagenzentrum des Innenministeriums hinzugezogen werden.
Ob eine Diagnostik sinnvoll ist, sollte im Zweifelsfall telefonisch mit dem Hausarzt/der Hausärztin geklärt werden, der sich mit dem für Infektionsschutz zuständigen örtlich Gesundheitsamt abstimmt. Zusätzlich wird ab Freitagnachmittag der Kreis Segeberg eine Hotline schalten. Diese ist am heutigen Freitag noch bis 18 Uhr zu erreichen, am morgigen Sonnabend sowie am Sonntag jeweils von 10 bis 16 Uhr. Die Nummer: 04551 951-9833.
Personen mit Atemwegserkrankungen, die zuvor in einem Risikogebiet waren oder Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten, können sich auch an die Telefonnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) wenden (auch außerhalb der Sprechzeiten). Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Die Risikogebiete finden Sie unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Kreis und Ministerium erinnern daran, dass die Informationen für die Fachöffentlichkeit regelmäßig auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aktualisiert werden. Beispielsweise finden dort Ärztinnen und Ärzte die Informationen zum Verfahren der diagnostischen Abklärung bei Verdachtsfällen: www.rki.de/ncov
Bürger*innen finden Informationen, auch zu Hygienetipps, bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html
sowie auf der Seite des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus+

Sabrina Müller, Pressesprecherin Kreis Segeberg, Tel.04551 / 951-9207, E-Mail: Sabrina.Mueller@segeberg.de

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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