KIEL. Anlässlich der heutigen (22.1.) Landtagsbefassung mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz betont Sozialminister Heiner Garg:
„Eine wesentliche Voraussetzung für Arbeit sind gute Arbeitsbedingungen. Und dazu gehört ein wirksamer Arbeitsschutz, sodass Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gefährdet werden. Arbeitsschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialpolitik und ein Beitrag für faire Wettbewerbsbedingungen. Die Anforderungen in der Arbeitswelt sind durch Automatisierung und Digitalisierung ständig im Wandel. Dies hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Körperlich belastende Arbeiten sind zwar in vielen Branchen zurückgegangen, aber in bestimmten Bereichen wie in der Alten- und Krankenpflege weiterhin unerlässlich.
Neue Techniken sind häufig auch mit neuen Risiken verbunden, wie das Beispiel von Arbeiten an Offshore-Windenergieanlagen zeigt. Gerade bei neuen Technologien mangelt es an Erfahrungswerten und müssen Standards erst erstellt werden, was eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Kontrollbehörden erfordert. Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben überwacht die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) als untere Landesbehörde. Die Verantwortung für die tatsächliche Einhaltung des Arbeitsschutzes in den Betrieben liegt bei den Arbeitgebern.
So vielfältig die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt sind, so unterschiedlich sind auch die Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz. Die Aufsichtstätigkeit der Arbeitsschutzbehörde hat sich daher in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Sie ist komplexer und zeitaufwändiger geworden. Im Unterschied zu früher steht daher nicht im Vordergrund, die Einhaltung von einzelnen Vorschriften zu überprüfen. Die Aufsichtskräfte der Arbeitsschutzbehörde führen heute in erster Linie Systemkontrollen durch. Auf die Einführung dieser Strategie hatten sich die Bundesländer geeinigt, um den Arbeitsschutz einheitlich zu gestalten.
Bei den Systemkontrollen wird unter anderem überprüft, ob eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt ist, ob eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, ob Defizite behoben wurden oder ob ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet wurde. Grundsätzlich gilt: Nur, wenn eine funktionierende betriebliche Arbeitsschutzorganisation vorhanden ist, kann es einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz geben und können Arbeitsschutzvorschriften wirksam eingehalten werden.
Im Vollzug und in der Fachaufsicht setzt Schleswig-Holstein die Grundsätze und Standards für die Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder um, was insbesondere für bundesweit tätige Unternehmen und für die Sicherung gleicher Wettbewerbschancen wichtig ist. Zudem organisiert das Sozialministerium Schwerpunktaktionen und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde sowie für Arbeits- und Betriebsmediziner.
Eine solche Schwerpunktaktion gab es zum Beispiel zu Unterkünften und Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft. In diesem Zusammenhang habe ich mich auch auf Bundesebene für einen verbesserten Arbeitsschutz eingesetzt. So habe ich auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November letzten Jahres einen Beschlussvorschlag eingebracht mit dem Ziel, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für osteuropäische Beschäftigte von Werkvertragsunternehmern zu erreichen. Dieser ist einstimmig angenommen worden. Schleswig-Holstein geht beim Arbeitsschutz vorneweg.“
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