KIEL/ROSTOCK. Der Vorstoß Von Sozialminister Heiner Garg auf der heute (28.11.) in Rostock zu Ende gehenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) für besseren Arbeitsschutz, insbesondere in der Fleischindustrie, hat eine breite Mehrheit erhalten. Der entsprechende Antrag wurde einstimmig von den Ländern angenommen.
Sozialminister Heiner Garg betont: „Bestehende Regelungslücken im Arbeitsschutz, bei der Arbeitszeiterfassung und bei der Unterbringung müssen systematisch erfasst und geschlossen werden müssen! Darüber sind sich alle Länder einig.
“ Der Beschluss sei ein starkes Signal in Richtung Berlin. „Ich erwarte, dass die Bundesregierung jetzt entsprechend handelt. Die Umgehung von Arbeitsschutzrecht gefährdet nicht nur Beschäftige, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Stammbelegschaften und Betriebe, die Arbeitsschutzvorgaben einhalten!“,
so Garg weiter.
Der Antrag Schleswig-Holsteins zielt insbesondere auf die Verbesserung der Situation von Mitarbeitern aus osteuropäischen Ländern. Unter anderem wird die Bundesregierung darin aufgefordert, Verbesserungen des Arbeitsschutzes von Werkvertragsnehmern, bei betriebsähnlichen Wohnunterkünften und bei der Arbeitszeiterfassung einzuleiten.
Ebenfalls angenommen wurde der Länderantrag für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, dem auch Schleswig-Holstein zugestimmt hat. Dieser greift erneut den Vorstoß von Minister Garg im Bundesrat für einen steuerfinanzierten Zuschuss zu den Pflegekosten auf. „Menschenwürdige Pflege muss als Solidarleistung ermöglicht werden. Sie muss für alle zugänglich sein, bezahlbar bleiben und nicht in die Sozialhilfe führen. Ein Zuschuss aus Steuermitteln ist daher gerechtfertigt und geboten. Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“
, betont Minister Garg. Mit dem Antrag fordern die Länder die Bundesregierung auf eine Begrenzung der finanziellen Eigenbelastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger zeitnah umzusetzen.
Zustimmung erhielt auch der von Schleswig-Holstein unterstützte Antrag für bessere Rahmenbedingungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Darin setzen sich die Länder für eine Verbesserung der strukturellen und gesetzlichen Voraussetzungen der Kurzzeitpflege ein.
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