Navigation und Service

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Familienminister Garg: Es ist Zeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern

Letzte Aktualisierung: 26.11.2019

KIEL/BERLIN. Anlässlich der Vorlage eines Entwurfs zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz durch Bundesjustizministerin Lambrecht unterstreicht Familienminister Heiner Garg am heutigen Dienstag (26.11.) Schleswig-Holsteins Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Gut, dass es nun endlich konkret wird. In Schleswig-Holstein haben wir schon seit 2010 Kinderrechte in unserer Landesverfassung. Wichtig ist für uns, dass die Beteiligungs- und Teilhaberrechte von Kindern und Jugendlichen ihren Platz im Gesetzentwurf finden. Offenbar hat der Mut zu einer offensiveren Stärkung der Rechte von Kindern bei staatlichen Entscheidungen gefehlt. Wichtig ist, dass durch die Grundgesetzänderung eine spürbare Stärkung der Rolle von Kindern zu erkennen ist. Hier muss nachgebessert werden. Ich hoffe, dass sich das Bundeskabinett zu einer Einigung durchringen kann. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist überfällig. Sie würde die Bedeutung der Kinderrechte und das gesellschaftliche Bewusstsein für den Wert dieser Rechte stärken. Es geht um nichts weniger als die Anerkennung von Kindern als Träger eigener Rechte“, betont Minister Heiner Garg.

Hintergrund:

Familienminister Garg hatte sich unter anderem auf der Jugend- und Familienministerkonferenz und gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz mit Nachdruck eingesetzt. Dabei geht es insbesondere um

  • das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
  • die wesentliche Berücksichtigung des Wohls von Kindern bei allem staatlichen Handeln
  • die Sorge der staatlichen Gemeinschaft für kindgerechte Lebensbedingungen
  • Gehör und Berücksichtigung der Meinung des Kindes - entsprechend seines Entwicklungsstandes - bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen
  • Die Kinderrechte müssen mit allen Beteiligungs-, Förder-, Schutzrechten und dem Vorrang des Kindeswohls Verfassungsrealität werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Marius Livschütz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Pressemitteilungen