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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Sozialminister Heiner Garg: Faire Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie – bundesweiter Vorstoß, um Regelungslücken zu schließen

Letzte Aktualisierung: 26.11.2019

KIEL/ROSTOCK. Schleswig-Holsteins Sozialminister Heiner Garg startet auf der morgen (27.11.) in Rostock beginnenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz einen Vorstoß für bessere Arbeitsbedingungen für osteuropäische Beschäftigte, insbesondere in der Fleischindustrie. Der entsprechende Antrag zielt auf eine systematische Analyse und Schließung von derzeit bestehenden Regelungslücken im Arbeitsschutz, bei der Arbeitszeiterfassung und bei der Unterbringung.  

Minister Garg betont: „Derzeit besteht die Gefahr, dass einige Unternehmen gering bezahlte Mitarbeiter aus osteuropäischen Ländern einsetzen und dabei Regelungslücken ausnutzen, um deutsches Arbeitsschutzrecht zu umgehen. Diese Entwicklung muss gestoppt werden! Die Regeln einer sozialen Marktwirtschaft müssen für alle Marktteilnehmer gelten.“ Häufig stellen osteuropäische Beschäftige aus wirtschaftlicher Not ihre Arbeitskraft in Deutschland zur Verfügung, ohne Kenntnisse im Arbeitsschutzrecht und nahezu ohne Deutschkenntnisse.

Die Umgehung von Arbeitsschutzrecht gefährdet nicht nur Beschäftige, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Stammbelegschaften und Betriebe, die Arbeitsschutzvorgaben einhalten. Es darf nicht sein, dass die Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens von der Findigkeit seiner Rechtsabteilung abhängt, die Regelungslücken ausnutzt. Faire Arbeitsbedingungen müssen für alle Beschäftigen gelten!“, so Garg.

In dem Antrag Schleswig-Holsteins, der den Ländern zur Beratung und Abstimmung vorliegt, wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen,

  • wie Beschäftigten von Werkvertragsnehmern in das oftmals bessere Arbeitsschutzsystem des auftraggebenden Betriebs eingebunden werden können. Damit soll verhindert werden, dass faktisch einzelne Beschäftigtengruppen vom geltenden Arbeitsschutzsystem ausgeschlossen werden.
  • wie auch arbeitgebernah vermittelte, jedoch privatrechtlich angemietete Wohnungen den Anforderungen des Arbeitsstättenrechts unterworfen werden können, wenn sie entsprechend genutzt werden. Ziel sind angemessene Lebensbedingungen in den Unterkünften.
  • wie die Regelungslücke im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) geschlossen werden kann, um Arbeitszeiten für Unternehmen ab einer bestimmten Größe in der Fleischwirtschaft elektronisch und manipulationssicher zu erfassen.

Ein weiteres Thema, für das sich Schleswig-Holstein auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz beispielsweise einsetzen wird, sind bessere Rahmenbedingungen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Einem entsprechenden Länderantrag zu Stärkung der Kurzzeitpflege, mit den die strukturellen und gesetzlichen Voraussetzungen verbessert werden sollen, will Schleswig-Holstein zustimmen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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