KIEL. Zum 30. Jahrestag (20.11.) der UN-Kinderrechtskonvention erneuert Familienminister Heiner Garg Schleswig-Holsteins Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
„In Schleswig-Holstein nehmen wir Kinderrechte sehr ernst: Schon seit 2010 sind Kinderrechte in unserer Landesverfassung verankert. Ich setze mich dafür ein, dass Kinderrechte auch ins Grundgesetz aufgenommen werden. Eine Verankerung würde die Bedeutung der Kinderrechte und das gesellschaftliche Bewusstsein für den Wert dieser Rechte stärken. Es geht um die Anerkennung von Kindern als Träger eigener Rechte“
, betont Minister Heiner Garg.
Ihr Recht auf Beteiligung können Kinder und Jugendliche zurzeit bei den Wahlen der Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein ausüben. Noch bis Sonntag (24.11.) finden in 32 Gemeinden gleichzeitig Wahlen statt. Über die Kinder- und Jugendbeiräte können Kinder und Jugendliche in der Kommunalpolitik mitwirken. Weitere Informationen dazu unter: https://www.politische-bildung.sh/jugend/jugendbeteiligung.html
Bereits zum Weltkindertag am 20. September hatte Minister Heiner Garg zusammen mit Landtagspräsident Klaus Schlie und Irene Johns, Landesvorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, die gemeinsame Erklärung „Zeit für Kinderrechte“ im Kieler Landeshaus unterzeichnet und damit ein klares Zeichen für Kinderrechte gesetzt.
Hintergrund „UN-Kinderrechtskonvention“:
Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, von der UN-Generalversammlung angenommen und trat erstmals am 2. September 1990 und in Deutschland am 5. April 1992 in Kraft. Der Text beinhaltet 41 Artikel zu den Rechten von Kindern, darunter die Chancengerechtigkeit durch Bildung, das Aufwachsen ohne Gewalt, die Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. In Schleswig-Holstein wurden die Kinderrechte im Jahr 2010 in die Landesverfassung aufgenommen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Eileen Lara Meier | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH