KIEL. Auch für den Examensjahrgang 2020 der Altenpflegehelferinnen bzw. Altenpflegehelfer wird es die Möglichkeit geben, direkt in das zweite Ausbildungsjahr zur Altenpflegefachkraft einzusteigen – wie bisher auch. Die Pflegeschulen werden jetzt vom Ministerium über die Übergangsregelung informiert, die Sozialminister Heiner Garg heute (25.4.) auch im Sozialausschuss erläuterte. Notwendig wurde die Regelung aufgrund der Umstellung der Pflegeausbildung im Zuge der bundesweiten Pflegeberufereform.
„Mit der pragmatischen Lösung ermöglichen wir den Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern, die 2020 fertig werden, eine rechtssichere verkürzte Weiterqualifikation zur Altenpflegefachkraft. Aufgrund der bereits erworbenen Qualifikationen können sie die Ausbildung zur Altenpflegefachkraft verkürzen. Schleswig-Holstein schließt damit eine Regelungslücke der Pflegeberufereform.“
, so Minister Garg.
Gemäß dem bisherigen Altenpflegegesetz (AltPflG), das zum 31.12.2019 außer Kraft tritt, können/konnten Altenpflegehelferinnen und -helfer nach bestandener Ausbildung die anschließende Altenpflegeausbildung um 1 Jahr verkürzen - durch einen Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr der Fachkraftausbildung. Auch die zum 01.01.2020 mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) neu geschaffene generalistische Pflegeausbildung (ehemals Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege) sieht Verkürzungsmöglichkeiten für Altenpflegehelferinnen und -helfer vor. Altenpflegehelfende, die ihre 2019 begonnene Ausbildung im Jahr 2020 erfolgreich abschließen, haben jedoch keine Möglichkeit anschließend direkt verkürzend in die dann neue generalistische Pflegeausbildung einzusteigen, da es in der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 noch kein 2. Ausbildungsjahr gibt. Sie können nach der jetzigen Übergangsregelung des Ministeriums aber weiterhin direkt in den 2. Ausbildungsjahrgang der noch laufenden Altenpflegeausbildung einsteigen. Alternativ könnten sie auf Antrag ein Jahr später ab 2021 auch in die verkürzte neue generalistische Pflegefachkraftausbildung nach dem neuen Berufsbild einsteigen, wie alle nachfolgenden zukünftigen Jahrgänge auch.
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