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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Landtagsrede von Sozialministerin Aminata Touré zu TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes

Es gilt das gesprochene Wort.

Letzte Aktualisierung: 18.06.2026

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Im März war ich zu Besuch beim Landesförderzentrum Hören und Kommunikation und bin auf Jugendliche getroffen, die gehörlos sind.
Es war einer der bewegendsten Termine, die ich in den letzten Jahren machen durfte.
Ich habe noch nie eine so lautlose, spürbare Wut erlebt, wie von den Jugendlichen dort.
 
Um ein paar Beispiele zu nennen: 
„Ich wünsche mir mehr Gleichberechtigung zwischen gehörlosen und hörenden Menschen.“
„Ich wünsche mir mehr Respekt, auch wenn ich leise oder laut spreche. Ich bin gehörlos.. Ich kann meine Stimme nicht gut kontrollieren, weil ich mich nicht höre.“
„Ich wünsche mir, dass wie in der Schule mehr zusammen kommunizieren. Schön wäre: Alle können Gebärdensprache.“
„Ich wünsche mir mehr Respekt für unsere Kommunikation in Gebärdensprache.“
„Ich wünsche mir, dass Lehrer klar und richtig gebärden, damit ich nicht raten muss, was gemeint ist.“
„Ich wünsche mir, dass hörende Schüler in der anderen Schule uns respektieren.“
 
Menschen, die gehörlos sind, können sich ausdrücken. Aber nur wenige verstehen sie.
Deshalb sind Unterstützungs-Leistungen so wichtig. Sie helfen dabei, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Und deshalb ist es wichtig, dass wir über die Situation gehörloser Menschen sprechen.
 
Welche Leistungen gibt es für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung konkret?
An erster Stelle stehen die Leistungen über die Eingliederungshilfe.
Als Land geben wir jährlich über eine Milliarde Euro aus, damit Menschen mit Behinderung ihr Recht auf Teilhabe ausleben können.
Diese Leistungen und Gelder sind für Menschen mit Behinderung. Und deshalb auch für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung.
 
Und dennoch sind wir als Gesellschaft noch nicht so inklusiv, wie wir sein sollten, damit wirklich alle sagen können, dass sie barrierefrei teilnehmen können am gesellschaftlichen Leben.
 
Sie haben uns als Parlament dazu aufgefordert, uns dafür einzusetzen, dass es überall in Deutschland ein einheitliches Geld für Menschen mit Sinnesbehinderung geben soll.
Das haben wir getan mit eigenen Initiativen. 
Der Bund hat die Forderung leider noch nicht umgesetzt.
 
Mit dem Gesetzesentwurf vom SSW wird eine neue landeseigene Sozialleistung gefordert.
Und ich kann das Anliegen nachvollziehen, aber wir vertreten durchaus den Ansatz, dass wir Leistungen aus einem Guss brauchen.
Genau das ist das Sozialstaatsprinzip.
 
Und ich will nicht zu technisch werden, aber wir müssen uns ansehen, welche Leistungen es bereits gibt und wo es da Nachsteuerungsbedarf gibt.
Denn in dem Bundesteilhabegesetz wurde ausdrücklich ein Leistungstatbestand zur Förderung der Verständigung für Menschen mit Sinnesbehinderungen geschaffen und die Möglichkeit pauschalierter Leistungen eröffnet.
 
Und deshalb finde ich die Frage viel relevanter, an welcher Stelle gerade im derzeitigen Bundesprozess zur Eingliederungshilfe das noch stärker Berücksichtigung finden kann.
 
Ich finde es schade, dass das Bundesteilhabegesetz, das genau vor 10 Jahren in der Form in Kraft getreten ist, nicht zur Zufriedenheit aller führt.
Weder bei den Betroffenen, die noch nicht von vollständiger Teilhabe sprechen können. Noch bei den Ländern, die bei der Finanzierung vom Bund komplett allein gelassen werden.
 
Auch wir schauen uns derzeit hier in Schleswig-Holstein an, wo und wie wir das System der Eingliederungshilfe noch besser und passgenauer gestalten können.
 
Die Frage, die unseren Prozess antreibt, ist:
Wie bekommen wir ein effektiveres und effizienteres System im Sinne aller und vor allem im Sinne der Menschen hin?
Denn wir wollen, dass das Geld auch wirklich bei den Menschen ankommt.
 
Das Vorgehen des Bundes ist:
Zuerst wird nach Einsparpotenzialen geschaut und dann regelt sich der Rest von selbst.
 
Das ist kein Ansatz, der das Leben der Menschen verbessert.
Aber einer, der den Betroffenen Angst vor der Zukunft macht.
Weil sie denken, dass der Staat sie ganz bewusst an den Rand der Gesellschaft drängt.
 
Aber das ist nicht meine Haltung als Sozialministerin.
Deshalb haben wir auch als einziges Bundesland im derzeitigen Prozess den Reformvorschlag zur Eingliederungshilfe abgelehnt. 
Zumal sich der Bund nicht einmal finanziell beteiligt.

Menschen mit Behinderung brauchen einen Sozialstaat, der verständlich, einfach und verlässlich funktioniert.
Verfahren müssen einfacher, digitaler und bürokratieärmer werden.
 
Neben der Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gibt es weitere Leistungen für Menschen mit Hörbehinderungen.
 
Zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher*innen bei der Arbeit.
Sie übersetzen bei Personal-, Betriebs- und Schwerbehindertenversammlungen, Personalgespräche, Fortbildungen oder Kundengespräch.

Seit Anfang letzten Jahres bekommen die Dolmetschenden mehr Geld.
Zum 1.Juli werden wir außerdem die Reisekosten um 20 Prozent anheben.
Die Kosten dafür werden vom Integrationsamt übernommen.
 
Auch bei anderen Maßnahmen übernimmt das Integrationsamt oder die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
Beispielsweise mit dem Einbau von Schallschutzpanelen an Wänden und Decken, damit eine Lehrkraft mit Hörbehinderung besser arbeiten kann.
 
Die Einführung von Pagern im Restaurant, damit der Koch die Essensbestellungen mitbekommt. 
Oder das Cochlea-Implantat, dass eine Hörbeeinträchtigung ausgleichen kann.
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Eine inklusive Gesellschaft zu gestalten ist politischer Auftrag und deshalb freue ich mich auf die weiteren Beratungen.

Vielen Dank.

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