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Schleswig-Holsteinisches
Institut für Berufliche Bildung
SHIBB Landesamt
: Thema: Ministerien & Behörden

Achtung: Antragstellung auf Energiepreispauschale von 200 € nur noch bis 30. September 2023 möglich!

Letzte Aktualisierung: 05.09.2023

Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen, z. B. an Berufsfachschulen, die zu einem Berufsabschluss führen, an Fachschulen, die einen Berufsabschluss voraussetzen, an privaten Schulen für Abschlüsse der nichtakademischen Gesundheits- und Pflegeberufe, an höheren Fachschulen, sowie in vergleichbaren Bildungsgängen haben unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf die Zahlung einer Energiepreispauschale, die als Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erfolgt. Die Antragsfrist endet am 30. September 2023.

Voraussetzung ist, dass sie zum Stichtag 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und sich zu diesem Zeitpunkt in entsprechend im Gesetz genannten Bildungsgängen befanden.

Mehrere 5-, 50- und 20-Euro-Scheine liegen ungeordnet übereinander.
Ab 15. März kann die Energiepreispauschale in Form einer 200 € - Einmalzahlung beantragt werden.

In Schleswig-Holstein erhalten berechtigten Personen vor Freischaltung des Antragsportals von ihrer jeweiligen Bildungseinrichtung einen Zugangscode für das Antragsportal und eine PIN . Mit dem Zugangscode können sie bis spätestens 30. September 2023 einen Antrag in Verbindung mit der erweiterten BundID (Online-Ausweisfunktion, europäische eID, ELSTER-Zertifikat) stellen.

Unter der Internetadresse https://id.bund.de/de/registration/eID können Sie auch ein einfaches BundID-Konto mit „Benutzername und Passwort“ einrichten und mit dieser einfachen BundID dann auf dem Antragsportal in Kombination mit der PIN den Antrag stellen.

Die Auszahlung erfolgt über die Bundeskasse.

Umfassende Informationen zum Ablauf, zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie auf  www.einmalzahlung200.de.

Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq.

Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/support.

Außerdem gibt es unter der Telefonnummer 0800 2623 003 eine Info-Hotline, die dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geschaltet ist. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.

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