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Schleswig-Holsteinisches
Institut für Berufliche Bildung
SHIBB Landesamt
: Thema: Ministerien & Behörden

Masterplan zur landesweiten Schulentwicklung: Zweiter Entwurf


Die Landesregierung hat das SHIBB im Rahmen eines Masterplans mit der Erarbeitung einer landesweiten Schulentwicklungsplanung für die Duale Berufsausbildung beauftragt. Gegenwärtig befindet sich das Projekt der landesweiten Schulentwicklung am Beginn kurz vor dem Abschluss der Erarbeitung des Masterplans im Sommer 2024. Auf der Basis eiens Ersten Gesamtentwurfs (November 2023/ Januar 2024) ist ein Zweiter Entwurf für den Gesamtplan ist erarbeitet worden. Zu diesem wird ein umfassendes Feedback der betroffenen Stakeholder eingeholt, um so die finale Version zu erstellen. Sie finden den Zweiten Gesamtentwurf unten unter den Downloads. In dem Entwurf wird das Verhältnis von Qualität der Beschulung, die häufig mit Profilbildung und Konzentration verbunden ist, zu den regionalen Bedürfnissen, die v.a. Ortsnähe für die Auszubildenden und die Betriebe bedeuten, austariert.

Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Titelbild zum Ersten Entwurf des Masterplans Berufliche Bildung
Titelbild zum Ersten Entwurf des Masterplans Berufliche Bildung

Grundlagen des Masterplans:Der Fachkräftemangel stellt die Wirtschaft in Schleswig-Holstein vor große Herausforderungen. Die Analytix-Studie im Auftrag der Landesregierung hat deutlich gemacht, dass bis 2035 mit einer Lücke von mindestens 180.000 Fachkräften in Schleswig-Holstein zu rechnen ist. Die Modernisierung der dualen Berufsausbildung ist ein Weg, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Berufsbildenden Schulen stehen zudem vor fachlichen Herausforderungen, da die Dekarbonisierung und der Klimawandel, die Digitalisierung und die Fortschritte bei der Nutzung der Künstlichen Intelligenz gegenwärtig zu einer dynamischen Entwicklung der Berufe führen.

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

Schleswig-Holstein hat ein funktionierendes System aus 35 Berufsbildenden Schulen, an denen 250 Berufe beschult werden. Diese werden für die Zukunft fit gemacht, indem die Standorte der Berufsbildenden Schulen und der Regionalen Berufsbildungszentren in der Fläche erhalten werden und die Qualität des Unterrichts durch eine Profilbildung der Schulen gestärkt wird. Dabei werden auch die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt und z.B. hybride Lernformen weiterentwickelt.

Ein maßgeblicher Faktor für den Erfolg der Berufsbildenden Schulen ist die Versorgung mit Lehrkräften: Die Zuweisung von Lehrkräften an die einzelnen Schulen ist abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Da die Zahl der Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung in den vergangenen Jahren abgenommen hat, kann der Berufsschulunterricht nicht an allen Schulen wie erforderlich erteilt werden. So werden z.B. verschiedene Berufe zusammen beschult, was Auswirkungen auf die Unterrichtsqualität haben kann und im Einzelfall können Bildungsgänge aufgrund zu geringer Auszubildendenzahlen gar nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Berufsbildenden Schulen haben zur Bewältigung dieser Situation kreative Lösungen vor Ort entwickelt. Außerdem wurden zusätzliche Lehrkräftestellen vom Land bereitgestellt. Um das System der Beruflichen Bildung dauerhaft innovativ und nachhaltig aufzustellen, braucht es eine zentrale Steuerung, die ausgewogene und auskömmliche Beschulungen gewährleistet.

Mit dem Masterplan zur landesweiten Schulentwicklungsplanung in der beruflichen Bildung schafft die Landesregierung Schleswig-Holstein den Rahmen, um im ganzen Land das System der Berufsbildenden Schulen zu erhalten und eine gute Ausstattung aller Schulen zu gewährleisten.

Aktueller Stand:

Gegenwärtig befindet sich das Projekt der landesweiten Schulentwicklung kurz vor dem Abschluss der Erarbeitung des Masterplans im Sommer 2024. Ein Zweiter Entwurf für den Gesamtplan ist erarbeitet worden. Zu diesem wird ein umfassendes Feedback der betroffenen Stakeholder eingeholt, um so die finale Version zu erstellen. Sie finden den Zweiten Gesamtentwurf unten unter den Downloads. In dem Entwurf wird das Verhältnis von Qualität der Beschulung, die häufig mit Profilbildung und Konzentration verbunden ist, zu den regionalen Bedürfnissen, die v.a. Ortsnähe für die Auszubildenden und die Betriebe bedeuten, austariert.

Der Prozess wird wie folgt fortgesetzt:

  • Einholung eines umfassenden Feedbacks mit einer abschließenden Überarbeitung des Zweiten Gesamtentwurfs des Masterplans bis zum Sommer 2024.
  • Zeitlich gestaffelte Umsetzung des Masterplans ab Schuljahr 2024/25 bis ca. 2030. In die Zeitplanung werden weitere, in den Feedback-Runden ergänzte, Informationen einfließen.
    Beachte: Zur Verlagerung von Standorten, die bestimmte Berufe beschulen, wird es - bis auf wenige Ausnahmen - erst zum Schuljahr 2025/26 kommen.
  • Überführung des Projekts Masterplan in einen kontinuierlichen Prozess der landesweiten Schulentwicklungsplanung für die Beruflichen Schulen (langfristig). Dafür gilt es ebenfalls mögliche Szenarien zu diskutieren: Liegt z. B. ein Beruf an einer Schule in drei von fünf aufeinander folgenden Jahren unterhalb der PZV-Norm, könnte es automatisch zu einer Prüfung durch das SHIBB mit Schule und Schulträger kommen.

Das SHIBB hat eine Gruppe von insgesamt 156 Berufen (knapp zwei Drittel aller Berufe / ca. 75 % der Schüler/-innen) identifiziert, deren Beschulung in der bestehenden Form fortgesetzt werden kann. Dies sind:

  • funktionierende Landesberufsschulen,
  • funktionierende Bezirksfachklassen,
  • Berufe, die auskömmlich beschult werden,
  • auslaufende Berufe.

Diese Berufe ohne Regelungsbedarf werden weiter beobachtet, so dass ggf. Handlungsbedarf festgestellt werden kann.

Bei den übrigen Berufen (ca. 30% der Berufe / ca. 20% der Schüler/-innen), für die ein Regelungsbedarf besteht, eröffnen sich folgende Handlungsfelder:

Basisberufe:
Etwa ein Zehntel der Berufe wird zukünftig als sog. Basisberuf oder regionaler Basisberuf in Bezug auf die Personalausstattung subventioniert, um die ortsnahe Beschulung in der Fläche zu sichern.Der flächendeckende Erhalt von Basisberufen ist bedeutsam, weil diese Berufe für die Jugendlichen, die etwas jünger und damit weniger mobil sind, leichter zugänglich sein müssen. D. h. sie müssen in erreichbarer Nähe vorgehalten werden und bleiben so zugleich attraktiv. Zudem sind diese Berufe für die regionale Wirtschaft von Bedeutung und für die Energiewende erforderlich, die ohne die meisten dieser Berufe nicht bewerkstelligt werden kann. Zudem sollen regionale Basisberufe in bestimmten Regionen entsprechend der Landesentwicklungsplanung ortsnah beschult werden.

Landesberufsschulen mit sehr wenigen Schülerinnen und Schülern:
Landesberufsschulen (LBS), die zwar von einer geringeren Anzahl von Schülerinnen/Schülern besucht werden, an denen aber nach der sog. Splitterberufeliste der Kultusministerkonferenz (KMK) auch Jugendliche aus anderen Bundesländern beschult werden, werden in Bezug auf ihre Personalausstattung ebenfalls unterstützt.

Absprachen zwischen Schulen fördern:

  • Regionale Tische: Nahe gelegene Schulen tauschen Berufe bzw. stimmen sich ab, so dass Berufe auskömmlich beschult werden können und die Fahrzeiten für die Auszubildenden sich nicht oder nur wenig verlängern.
  • Runde Tische: Abstimmung zu Berufen auf Bezirks- oder Landesebene.

Digitalisierung:
Hier geht es um folgende Aufgaben:

  • Kultur der Digitalität: Eine sich stetig verändernde digitale Realität verändert auch die beruflichen Anforderungen. Darauf muss das berufsbildende Lernen und Lehren reagieren. Acht EFRE-REACT-Projekte an Berufsbildenden Schulen Schleswig-Holsteins untersuchen die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen des Unterrichts im virtuellen Raum.
  • Synchrones Lernen / Hybridunterricht: eine Möglichkeit, lange Fahrzeiten zur Berufsschule durch Homeschooling oder Distanzunterricht in einer nahe gelegenen Schule.

Gabelbeschulung:
Verschiedene Berufe können laut Rahmenlehrplänen im ersten und mitunter auch im zweiten Lehrjahr gemeinsam beschult werden und werden erst danach getrennt unterrichtet. So können die Auszubildenden im ersten und ggf. zweiten Ausbildungsjahr auch in Berufen mit wenigen Auszubildenden noch vor Ort im Rahmen einer beruflichen Grundbildung beschult werden. Erst ab dem zweiten oder dem dritten Ausbildungsjahr kommt es aus Gründen der Sicherung der Fachlichkeit und Unterrichtsqualität zu Konzentrationen der Schulstandorte. Dann sind die Jugendlichen älter und meistens auch mobiler.

Anwendung Schulgesetz § 24 Abs. 5:

Die Beruflichen Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren der vier schleswig-holsteinischen Großstädte Flensburg, Kiel, Neumünster und Lübeck beschulen in einigen Ausbildungsberufen Schülerinnen und Schüler, für die die Schulen nach Schulgesetz § 24 Abs. 5 nicht die zuständigen Schulen sind. Nach dem Schulgesetz müssen Schülerinnen bzw. Schüler in dem Kreis zur Schule gehen, in dem ihr Ausbildungsbetrieb liegt, sofern ihr Beruf dort beschult wird. Das Schulgesetz sieht allerdings auch die Möglichkeit vor, dass betroffene Jugendliche einen Antrag auf Schulwechsel stellen können, sofern die nicht-zuständige Schule näher oder verkehrsgünstiger zum Ausbildungsbetrieb oder Wohnort liegt. Vorteile einer konsequenten Anwendung dieser Bestimmung:

  • Fahrzeiten für die Auszubildenden werden reduziert,
  • Unterstützung der Schulen im Umland der Oberzentren.

Nicht-auskömmliche Berufe:

Führen die bisher genannten Ansätze zu keiner tragfähigen Lösung, wird es zur Ausschreibung neuer Bezirksfachklassen (BFK) und Landesberufsschulen (LBS) kommen.

Berufe mit verzögerter Umsetzung

Hier geht es um Änderungen bei Berufen, die nicht ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. So soll z.B. an der Westküste beobachtet werden, ob durch die Northvolt-Ansiedlung nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung in der Region, sondern auch die duale Ausbildung angeregt wird. Bis zum Herbst 2028 werden die Berufe analysiert. Sollte sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler verändern, könnte sich ein Anpassungsbedarf ergeben, der entweder zu einem Ausbau der Angebote oder einer Konzentration im Wege der Ausschreibung als BFK oder LBS führen könnte.

Welche Berufe von den genannten Maßnahmen betroffen sind, wird im Ersten und aktuellen Zweiten Gesamtentwurf des Masterplans erläutert. Diese finden sich unten unter den Downloads.

Beachte: Für insgesamt max. 10 % der Schülerinnen/Schüler wird es zu einer Änderung der Schulstandorte kommen!

Ansprechpartner (Projektmanagement):

Thomas.Hill@shibb.landsh.de

Tel: 0431 988-9707

FAQs

Warum wird die landesweite Schulentwicklung überhaupt betrieben?

Der Hintergrund für Masterplan der landesweiten Schulentwicklungsplanung sind zum einen der demografische Wandel, also die abnehmende Zahl junger Menschen, und zum anderen der verstärkte Wunsch der jungen Generation zu studieren, so dass immer weniger Jugendliche eine Duale Ausbildung aufnehmen. Infolgedessen haben die berufsbildenden Schulen zunehmend Probleme, den Berufsschulunterricht für insgesamt ca. 250 Berufe (!), die in Schleswig-Holstein beschult werden, bei kleiner werdenden Klassen in der nötigen Klassenstärke anzubieten. Daher ist eine landesweite Regelung erforderlich, weil die Gefahr besteht, dass immer weniger Berufe im Land Schleswig-Holstein unterrichtet würden, sollten die Schulen für sich entscheiden, die Bildungsgänge, die nicht mehr auskömmlich beschult werden können, zu schließen.

Welches sind die Ziele des Masterplans?

Die Arbeit am Masterplan erfolgt auf der Grundlage folgender Leitlinien:

  • Die Jugendlichen stehen im Mittelpunkt des Masterplans: Die Berufsschulen müssen für die Auszubildenden in vertretbarer Zeit zu erreichen sein, oder es werden von den Schulen Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
  • Das Netz der 35 berufsbildenden Schulen soll erhalten bleiben, so dass auf dieser Basis die Qualität des Berufsschulunterrichts in den Städten und im ländlichen Raum gesichert und weiterentwickelt werden kann.
  • Eine sich stetig verändernde digitale Realität (Kultur der Digitalität) verändert auch die beruflichen Anforderungen nachhaltigund dementsprechend muss das berufsbildende Lernen und Lehren in der Kombination digitaler und nicht-digitaler Lernformen gestaltet werden.
  • Die Landesentwicklungsplanung Schleswig-Holsteins mit ihren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen sowie die regionalen demografischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten werden berücksichtigt.
  • Die Profilierung der berufsbildenden Schulen wird angemessen gefördert.
  • Es soll vermieden werden, weitere Berufe als sog. Splitterberufe außerhalb Schleswig-Holsteins zu beschulen.
  • Die betroffenen Personen und relevanten Stakeholder werden in einem dialogischen und damit transparenten Prozess einbezogen.
  • Im Ergebnis steht eine landesweit aufeinander abgestimmte Verteilung der Ausbildungsgänge, die den Anforderungen der Wirtschaft und den Bedürfnissen der Jugendlichen entspricht.

Letztlich geht es um den Erhalt der Dualen Ausbildung in der Fläche und damit um die Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Denn: Keine Fachkräfte ohne Ausbildung! Und keine Ausbildung ohne erreichbare berufsbildende Schulen. 

Sollen Schulen geschlossen werden?

Nein, alle 35 Berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein werden erhalten bleiben, damit der Berufsschulunterricht auch weiterhin in der Fläche angeboten werden kann. 

Gibt es einen Zeitplan?

Ja, bis zum Sommer 2024 soll ein landesweiter Schulentwicklungsplan vorgelegt werden, mit dessen Umsetzung im Schuljahr 2024/25 begonnen werden soll. Bei der Erarbeitung des Plans gibt es immer wieder Phasen, in denen im SHIBB (Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung) Daten erhoben, Daten ausgewertet oder Konzepte geschrieben werden, und Phasen, in denen die Schulen und Schulträger sowie weitere betroffene Stakeholder und Personen einbezogen werden. So soll größtmögliche Offenheit und Teilhabe der Betroffenen erreicht werden. 

Den genauen Projektplan findet man hier

Wird es Gewinner und Verlierer des Schulentwicklungsplanes geben?

Gewinner werden die Jugendlichen Schleswig-Holsteins sein, weil mit der landesweiten Schulentwicklung der Berufsschulunterricht und damit die Duale Ausbildung in der Fläche gesichert werden wird. Verlierer wird es keine geben! Sicher, Schulen werden Ausbildungsgänge abgeben (müssen), werden dafür aber andere Ausbildungsgänge als Ersatz erhalten. So kann es sein, dass einige Schulen mehr Schülerinnen und Schüler verlieren, als sie gewinnen. Aber damit sind diese Schulen nicht automatisch Verlierer des Prozesses, denn sie tragen dazu bei, dass ein Netz stabiler berufsbildender Schulen in Schleswig-Holstein erhalten bleibt, wovon sie letztlich auch profitieren.  

An wen kann ich mich wenden, falls ich Fragen zum Masterplan habe?

Ansprechpartner und Projektmanager ist:
Dr. Thomas Hill
SHIBB (Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung)
Muhliusstr. 38
24103 Kiel
Tel.: 0431 988-9707
Thomas.Hill@shibb.landsh.de

Ergänzende Informationen

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