- Schulanerkennung und Schulaufsicht über die staatlich anerkannten Schulen, z. B. in Beschwerdefällen
- Zulassungsverfahren für die Prüfungen
- Zeugnis- und Urkundenerteilung / Rücknahme und Widerruf von Berufserlaubnissen
- Verkürzungsanträge
- Schulwechsel
- Zweitschriften (Merkblatt) + Erklärung
- EU-Bescheinigungen / Bescheinigungen zur Registrierung im Ausland (Merkblatt)
Ausbildung
Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Grundsätzlich muss ein/eine Antragsteller/in folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegehelfer/in" erteilt werden kann:
- Sie/Er darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie/Er darf nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sein.
- Sie/Er muss über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Die deutsche Ausbildung in der Altenpflegehilfe dauert 1 Jahr und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil umfasst.
Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht in fachspezifischen Fächern von 700 Stunden und einer praktischen Ausbildung von 900 Stunden.
Die genauen Inhalte sind der Anlage 2 der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung in der Altenpflegehilfe (APO APH) (GVOBl. S-H v. 29.3.2012) zu entnehmen.
Ansprechpartnerinnen
Britta Bluhm
Telefon: 0431 988-9761
britta.bluhm@shibb.landsh.de
Isabelle Friedrich
Telefon: 0431 988-9766
Isabelle.Friedrich@shibb.landsh.de
Kontakt
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Sachgebiet 21 - Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Email:
gesundheitsberufe@shibb.landsh.de
Telefon: 0431 988-9760
Telefax: 0431 988-640-9760