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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Verkehrssicherheit während der Baustelle - Schutz für Anwohner, Anlieger und Beschäftigte

Während einer Baustelle hat die Sicherheit aller Beteiligten oberste Priorität. Dazu gehören der Schutz von Anwohnern und Anliegern, sicher Verkehrsführung, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben sowie klare Regelungen für Notfälle.

Letzte Aktualisierung: 13.04.2026

Safety first
Bei der Sanierung von Straßen ist das Ziel der Maßnahme nicht zuletzt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen herzustellen. Nur eine intakte Fahrbahnoberfläche ohne Risse und Löcher kann für diese Sicherheit garantieren. Genauso wichtig ist es, eine sichere Situation in der Bauphase herzustellen, sowohl für diejenigen, die diese Sanierung auf der Baustelle durchführen, als auch für alle, die diese Baustelle passieren oder umfahren müssen.
 
Was bedeutet Sicherheit für Sie als Anlieger und Anwohner der L57? 
Auch wenn es lästig ist, dass eine Zufahrt mit dem PKW auf den jeweiligen Teilabschnitten nicht möglich ist, ist dies unumgänglich, um die Sicherheit sowohl für Sie selbst als auch für die Ausführenden vor Ort zu gewährleisten. Eine sichere Zuwegung für Fußgänger:innen sowie Personen mit Rollstuhl oder Rollator wird innerhalb der Teilabschnitte durch das Absperren eines circa 1,50 m breiten Weges entlang der Baustellenabsperrung sichergestellt.
 
Und im Notfall? Polizei und Feuerwehr sind grundsätzlich darüber informiert, dass derzeit keine Durchfahrt durch den Ort möglich ist und haben für entsprechende Notfälle Alternativkonzepte. Im Fall eines medizinischen Notfalls oder bei einem Brandfall wird auf die jeweilige Situation angemessen reagiert werden, um die notwendigen Fahrzeuge so dicht wie möglich an die Notsituation heranzuführen.
 
Arbeitsschutz der Mitarbeiter
Welche Vorschriften regeln eigentlich grundsätzlich die Absicherung von Straßenbaustellen und gewähren einen entsprechenden Arbeitsschutz? Bei Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich wird der § 823 BGB relevant, bei der die Verantwortlichen, also Auftraggeber, Auftragnehmer, Planende und Bauleitung, der Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen.
Ein Regelwerk, das eine große Rolle darin spielt, ist die RSA 21. Die Regelpläne dienen als Richtlinien zur Absicherung der Baustellen und Verkehrswege und sollen einen möglichst reibungslosen Ablauf gewähren. Absicherung steht dabei für das Aufstellen von entsprechenden Verkehrszeichen und Absperrbarken. Oberste Priorität hat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, der Mitarbeiter sowie deren Geräte und Baufahrzeuge.
 
Info für Schlauschnacker: 
Die praktische Umsetzung der theoretischen Straßenverkehrsordnung (StVO) wird durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (die VwV-StVO) in die Praxis umgesetzt. Die RSA 21 (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) konkretisieren dabei, wie beschrieben, die StVO für Baustellen.

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