Vermessungstechnische Vorarbeiten, Bestandsaufnahme (Kartierung) für den Landschaftspflegerischen Begleit-plan (LBP) und Bodenuntersuchungen auf Grundstücken gem. § 16 a Bundesfernstraßengesetz
Die Bundesrepublik Deutschland – Straßenbauverwaltung – beabsichtigt den Bau der Bundesstraße B 5 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit durchzuführen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 23.03.2026 bis zum 31.12.2027 Vorarbeiten durchzuführen, und zwar:
Vermessungsarbeiten:
Ab dem 23.03.2026 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
- Überprüfung, Erkundung, Vermarkung und Beobachtung des geodätischen Grundlagennetzes
- Vermessungsarbeiten im Festpunktfeld
- Ortsbesichtigung, Geländeerfassung und Absteckungsarbeiten
- kurzfristigem Aufhalten von Fluchtstäben, Nivellierlatten und Reflektorstäben mit Messprismen zur Anvisierung mit entsprechenden Messinstrumenten
- temporäres Kennzeichnen von Mess- und Arbeitspunkten
- kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten
- vorübergehendem Einschlagen oder Eingraben von Vermarkungen und/oder Höhenfestpunkten
- Anlage von Sondernetzen mit dauerhafter Vermarkung (Rohrfestpunkte) für den Zeitraum der Bauvorbereitung, Bauüberwachung und Baunachbereitung.
Nach Möglichkeit werden die Festpunkte des geodätischen Grundlagennetzes und die Festpunkte der Sondernetze außerhalb der Bewirtschaftungangelegt. In Einzelfällen erfolgt eine Absprache mit den Grundstückseigentümern bzw. Grundstückspächtern.
Zur Durchführung der Vermessungsarbeiten ist teilweise das Befahren der Grundstücke erforderlich.
Bestandsaufnahme (Kartierung) für den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP)
Ab dem 23.03.2026 Betreten der Grundstücke zur Erfassung der Schutzgüter, z. B. Flora und Fauna.
Bodenuntersuchungen:
Ab dem 23.03.2026 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
- Erkundungsarbeiten
- Vorübergehender örtlicher Kennzeichnung von Bohransatz- und Arbeitspunkten
- Kleinbohrungen, Bohrungen, Drucksondierungen und zur Errichtung und Beobachtung von Grundwassermessstellen für den Zeitraum der Voruntersuchung, der Baudurchführung und der Nachuntersuchung
- Pumpversuchen in zuvor hergestellten Brunnen
- Einrichtung und Ablesung von Grundwassermessstellen.
Zur Durchführung der Bohrungen ist teilweise das Befahren der Grundstücke mit geländegängigen Fahrzeugen erforderlich. Die Bohrlöcher werden wieder verfüllt.
Folgende Grundstücke sind betroffen:
| Flur | Gemarkung | Gemeinde | Bereich/Lage d. Flurstücke |
|---|
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1
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Grünhof-Tesperhude
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Geesthacht, Stadt
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nord-westlicher Bereich
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1
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Hasenthal
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Geesthacht, Stadt
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gesamt
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2
|
Hasenthal
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Geesthacht, Stadt
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östlicher Bereich
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3
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Hasenthal
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Geesthacht, Stadt
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nord-östlicher Bereich
|
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6
|
Hasenthal
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Wiershop
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westlicher Bereich
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4
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Wiershop
|
Wiershop
|
gesamt
|
|
2
|
Hamwarde-Dorf
|
Hamwarde
|
gesamt
|
|
3
|
Hamwarde-Dorf
|
Hamwarde
|
westlicher Bereich
|
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5
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Hamwarde-Dorf
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Hamwarde
|
südlicher Bereich
|
|
6
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Hamwarde-Dorf
|
Hamwarde
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gesamt
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901
|
Geesthacht
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Geesthacht, Stadt
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nord-westlicher Bereich
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902
|
Geesthacht
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Geesthacht, Stadt
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nördlicher Bereich
|
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7
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Worth
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Worth
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süd-westlicher Bereich
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5
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Hohenhorn
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Hohenhorn
|
südlicher Bereich
|
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6
|
Hohenhorn
|
Hohenhorn
|
südlicher Bereich
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2
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Fahrendorf
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Kröppelshagen-Fahrendorf
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gesamt
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3
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Fahrendorf
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Geesthacht,Stadt
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gesamt
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Bei Unklarheiten in Bezug auf die betroffenen Grundstücke steht Ihnen Herr Erismann unter der Telefonnummer 0451/371-2145 zur Verfügung.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese gemäß Bundesfernstraßengesetzt (§ 16a FStrG) zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbau-verwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein auf Antrag die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.
Rechtsmittelbelehrung für die Bekanntmachung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein im Standort Lübeck, Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck, zu erheben; die Frist ist auch gewahrt, wenn der Einspruch beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel, erhoben wird.
Lübeck, den 20.02.2026
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Standort Lübeck
Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck
gez. Pump