Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) setzt in Gettorf die beschädigte Brücke über die Bahngleise im Verlauf der Landesstraße 44 („Am Brook“) instand vom 30. März bis voraussichtlich 9. Oktober 2026. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten zeitweilig unter Vollsperrung stattfinden - zumeist wird jedoch halbseitige Befahrbarkeit ermöglicht. Die Maßnahme ist in drei Bauphasen unterteilt, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten:
- Bauphase (30. März bis 21. Juni): halbseitige Sperrung der nördlichen Fahrspur (Richtung Gettorf-Zentrum) einschließlich des nördlichen Rad- und Gehwegs.
- Bauphase (22. Juni bis 14. August): Vollsperrung der Brücke sowie des südlichen Geh- und Radwegs im Verlauf der L 44.
- Bauphase (15. August bis 9. Oktober): halbseitige Sperrung der südlichen Fahrbahn (In Richtung B 76) und des südlichen Geh- und Radwegs.
Die Arbeiten
Seit dem 16. März werden unterhalb der Brücke bereits Vorarbeiten ausgeführt. Ab dem 30. März werden auf der Brücke die Fahrbahn, die Betonkappen (Geh- und Radweg) sowie die Geländer erneuert. Zudem finden am gesamten Bauwerk kleinere Instandsetzungen am Beton statt. Die Gesamtkosten von etwa 1,2 Millionen Euro trägt das Land.
Verkehrsführung
Während der halbseitigen Sperrungen wird der motorisierte Verkehr über eine mobile Ampel mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer am Baubereich vorbei geführt. Der Geh- und Radweg wird über eine Querungshilfe auf die jeweils freie Seite geleitet. Der LBV.SH wird die ausgeschilderte Umleitung für die Vollsperrung noch mitteilen.
In den Straßen „Meierhof“, „Kirchhofsallee“ und „Liebesallee“ wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert und ein ganztägiges Park- und Halteverbot eingerichtet aufgrund des zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens. Zudem wird vom 14. bis 17. April die Bahnstrecke nachts jeweils von 1:00 bis 5:00 Uhr gesperrt.
Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, der Gemeinde, der Bahn und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.