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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

L 89: Instandsetzung in Bargteheide

Letzte Aktualisierung: 21.10.2025

Straßenkarte zur Darstellung der beschriebenen Verkehrsführung.
Umleitungsplan zu L 89: Instandsetzung in Bargteheide, Tag 1.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bessert die beschädigte Landesstraße 89 in Bargteheide vom 27. bis 29. Oktober aus. Es handelt sich um Instandsetzungen einzelner Schadstellen und ausdrücklich nicht um eine vollständige Sanierung. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Der Rad- und Gehweg bleibt frei. Linienbusse, Polizei und Rettungsdienste im Einsatz können den Baubereich passieren. Um Beeinträchtigungen gering zu halten, ist die Maßnahme extra in drei Abschnitte unterteilt:

Straßenkarte zur Darstellung der beschriebenen Verkehrsführung.
Umleitungsplan zu L 89: Instandsetzung in Bargteheide, Tag 2.
  1. Bauabschnitt (27. Oktober): „Lohe“ zwischen „Bahnhofstraße“ und „Johannes-Gutenberg-Straße
  2. Bauabschnitt (28. Oktober): „Hammoorer Weg“ ab „Johannes-Gutenberg-Straße“ bis „Otto-Hahn-Straße“
  3. Bauabschnitt (29. Oktober): „Südring“ zwischen „Hamburger Straße“ und „Zu den Fischteichen“

Die Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Umleitung

Straßenkarte zur Darstellung der beschriebenen Verkehrsführung.
Umleitungsplan zu L 89: Instandsetzung in Bargteheide, Tag 3.

Die ausgeschilderte Umleitung führt von Bargteheide über die L 89 („Hammoorer Weg“/„Langenhorst“/„Hauptstraße“) durch Hammoor , die K 106 („Ahrensburger Straße“/„Beimoorweg“) bis Ahrensburg sowie die L 82 („Hamburger Straße“) nach Bargteheide geführt und umgekehrt. Ortskundigen wird empfohlen den Baustellenbereich weiträumig zu umfahren. Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

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