Der Landschaftspflegerische Begleitplan - abgekürzt LBP - stellt die Grundlage für den Vollzug der Eingriffsregelung nach den §§ 13ff. Bundesnaturschutzgesetz dar. Die Eingriffsregelung hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb besonderer Schutzgebiete zu sichern und zu erhalten. Der LBP ist Bestandteil der Planunterlagen, die zur Genehmigung eines Bauvorhabens erforderlich sind.
Um den LBP im Bereich des Straßenbaus zu vereinheitlichen, wurde die RLBP (BMVS Ausgabe 2011 – Richtlinie zum Landschaftspflegerischen Begleitplan) mit der Rundverfügung Nr. 04/2024 vom 30.08.2024 (I 3.19 - 04/2024) in Schleswig-Holstein eingeführt. Die Vorgaben der RLBP wurden an die speziellen Verhältnisse in Schleswig-Holstein und die aktuelle Rechtslage mit Stand 2024 angepasst. Gleichzeitig wurden die Musterkarten zum LBP von 2011 eingeführt und ergänzt. Zur leichteren Handhabung der RLBP wurde eine Mustergliederung mit Erläuterung verfasst. Es wurden zudem Mustertabellen und Mustermaßnahmenblätter entwickelt.
Die Mustergliederung wurde für Landschaftspflegerische Begleitpläne von Straßenneubaumaßnahmen, Straßenausbauvorhaben mit Erweiterungen oder Fahrbahnverlegungen bei öffentlichen Straßen in Schleswig-Holstein entwickelt. Die Mustergliederung LBP.SH kann auch bei öffentlichen Straßen (§ 2 StrWG SH) anderer Baulastträger angewendet werden.
Die Hinweise zu den Anpassungen und Aktualisierungen der RLBP und Musterkarten in Schleswig-Holstein können beim LBV.SH per Email an die
Poststelle-KI@lbv-sh.landsh.de
unter der Angabe: Dez 20 Stichwort „LBP.SH 2024“ bestellt werden. Die Datei hat eine Größe von rund 16 MB.