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Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Radweg-Lückenschlüsse im Landesweiten Radverkehrsnetz (LRVN)

Letzte Aktualisierung: 14.04.2026

Anfang des Jahres 2024 wurde das Landesweite Radverkehrsnetz Schleswig-Holstein (kurz LRVN) fortgeschrieben. Dieses setzt sich aus Alltagsradverkehrsverbindungen sowie touristischen Routen zusammen. Es verbindet unter andserem zentrale Orte, sowie  Schulen, Bus- und Bahnhaltepunkte und und touristisch relevante Ziele. Weitere Informationen zum LRVN finden Sie unter folgendem Link: Landesweites Radverkehrsnetz Schleswig-Holstein

Links verläuft eine Straße, rechts ein Radweg. In der MItte des Bildes endet der Radweg vor einem Knick.
Immer noch gibt es Radwege im echten Norden, die nicht durchgehend zwei Orte verbinden.

Obwohl Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich das umfangreichste Bestandsnetz für den Radverkehr an klassifizierten Straßen aufweist, bestehen im LRVN insgesamt rund 3.000 Kilometer Netzlücken. Die sukzessive Schließung dieser Netzlücken ist ein wesentlicher Beitrag zur Zielerreichung der Radstrategie 2030, um den Radverkehr sicherer und attraktiver zu gestalten sowie den touristischen Radverkehr zu fördern.

Für Radweglückenschlüsse bedarf es einer hohen Akzeptanz vor Ort. Diese kann am besten durch die örtlichen Akteure in den politischen Gremien und der Verwaltung hergestellt werden. 

Vor diesem Hintergrund wird den Kommunen angeboten, in deren Gebiet sich relevante Radweglücken an Landesstraßen befinden, im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) die Planung und Realisierung der erforderlichen Radwegeneubauten zur Schließung der Netzlücken zu übernehmen. Zur Umsetzung stehen seit 2026 dafür zusätzlich zu den IMPULS-Mitteln aus dem Landeshaushalt finanzielle Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes zur Verfügung: Davon sollen in den nächsten fünf Jahren 200 Millionen Euro in die Instandsetzung von Straßen und Radwegen sowie Brückenbauwerken fließen. Zehn Millionen Euro stehen aus dem Sondervermögen separat für den Neubau sowie weitere Instandsetzungsmaßnahmen von Radwegen zur Verfügung.

Links verläuft eine Straße, rechts ein Radweg. In der MItte des Bildes endet der Radweg vor einem Knick.
Ein neugebauter Radweg.

In diesem Rahmen wurden auch die Finanzierungsbedingungen für den Neubau von Radwegen an Landesstraßen im LRVN zum 1. Januar 2026 angepasst. Anstatt der bis dahin geltenden Übernahme der Baukosten in Höhe von 75 % durch das Land Schleswig-Holstein und einer 25 %-igen Beteiligung durch die betroffene Kommune werden nun 100 % der Baukosten vom Land übernommen. Gleiches gilt für die Kosten des Grunderwerbs bis zur Höhe des jeweils geltenden Bodenrichtwertes. Kosten für Planung und Bauleitung werden anteilig übernommen. Dies ist zunächst auf die Maßnahmen beschränkt, für die bis Ende 2027 Durchführungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

Grundvoraussetzungen für eine 100 % - Finanzierung sind:

  1. Der geplante Radweg ist eine im LRVN ausgewiesene Lücke. Das LRVN und die Netzlücken sind im DigitalerAtlasNord öffentlich einsehbar.
  2. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um einen Neubau an einer Landesstraße und die Zuständigkeit liegt beim LBV.SH.
  3. Die Maßnahme wird vollständig von der ersten Idee bis zur Fertigstellung von einer Gemeinde federführend übernommen. Auch ein Zusammenschluss von Gemeinden insbesondere bei interkommunalen Radwegen oder die Übernahme durch ein Amt ist denkbar. Entscheidend ist dabei, dass die Vereinbarung zur Übernahme mit einer federführenden Gemeinde abgeschlossen wird. 
  4. Vorausgegangene Klärung, ob für den Lückenschluss eine alternative Trassenführung zum Neubau möglich ist (z.B. über einen bestehenden Wirtschaftsweg). Kann vorhandene Infrastruktur genutzt werden? Diese ist einem Neubau vorzuziehen.

Fragen und Antworten zum Verfahren

Sollten die Grundkriterien erfüllt sein, kommt die Strecke als Lückenschlussmaßnahme in Betracht.

Insbesondere an Landesstraßen mit geringer Verkehrsdichte kann der Neubau eines straßenbegleitenden Radweges unter Umständen nicht verhältnismäßig sein. Zur Erreichung der Ziele der Radstrategie 2030 sollen vorrangig Netzlücken mit hoher Priorität im LRVN--Landesweite Radverkehrsnetz Schleswig-Holstein geschlossen werden, für die keine alternative Verbindungen bestehen. Bei der Planung und Realisierung von Radwegneubauten sind zahlreiche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Verfügbarkeit erforderlicher Grundstücke, die Beachtung umwelt- und naturschutzrechtlicher Belange sowie die Vorgaben aus Topographie und sonstigen geographischen Verhältnissen vor Ort. Bei einer hohen Anzahl von eingehenden Interessenbekundungen wird daher eine Auswahl von Maßnahmen nach Priorität stattfinden.

Die Anmeldung einer potentiellen Maßnahme erfolgt formlos bei der Stabsstelle Radverkehr im LBV.SH: . Die interessierte Kommune erhält dann weitere Informationen sowie ein Projektblatt, das bis zum 30. Juni 2026 ausgefüllt an die Stabsstelle zurückgesandt werden muss, um in diesem Jahr noch in der Auswahl berücksichtigt werden zu können.

Informationen zur Förderung von Maßnahmen, die nicht für das Lückenschlussprogramm in Frage kommen, finden Sie www.schleswig-holstein.de/radverkehr oder wenden Sie sich direkt an die Fördermittelberatung bei der RAD.SH.

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