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Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Fluglärmschutzkommission Sylt

Gesetzliche Grundlage und Aufgaben der Fluglärmschutzkommission

Für den Verkehrsflughafen Sylt ist im Januar 2011 eine Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge (Kommission) gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz eingerichtet worden.

Letzte Aktualisierung: 09.04.2015

Die Kommission tagt mindestens einmal im Jahr und hat die Aufgabe, die Genehmigungsbehörde (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein), das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie die für die Flugsicherung zuständige Stelle (Austro Control GmbH) bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten.

Die Kommission hat ein Vorschlagsrecht für entsprechende Maßnahmen. Folgt die Genehmigungsbehörde oder die Flugsicherungsorganisation den Vorschlägen nicht, ist dies der Kommission unter Angabe von Gründen mitzuteilen.

Der Kommission gehören Vertreter folgender Organisationen/Gremien an:

  • Gemeinden Sylt und Wenningstedt-Braderup,
  • Bundesvereinigung gegen Fluglärm,
  • Fluglärm-Initiative-Sylt e.V.
  • Luftfahrzeughalter (Sylt Air GmbH),
  • Flugplatzunternehmer (Flughafen Sylt GmbH),

Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Geschäftsführung wenden:

Geschäftsführung:

N.N.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Telefon 0431 383-
Telefax 0431 383-2100
E-Mail: luftfahrtbehoerde@lbv-sh.landsh.de

Nachfolgend können Protokolle der Sitzungen (ohne Anlagen) aufgerufen werden.

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