Unter Berücksichtigung ihres Einsatzzweckes können manche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung – StVZO – (Länge, Breite, Höhe, Achslasten, Gesamtgewicht) abweichen. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die dem Transport von Spezialgütern, wie Teilen von Windkraftanlagen, Großtransformatoren und Kabelrollen dienen, aber auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Mähdrescher und Autokrane.
Diese Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung zur Zulassung für den Straßenverkehr. Eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung kann erforderlich werden, wenn aufgrund der Ladung von den gesetzlichen Abmessungen abgewichen wird.
Im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens wird geprüft, ob die Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter Berücksichtigung der Belange der Verkehrssicherheit die öffentlichen Straßen und Brücken im Land ohne Gefährdung für den übrigen Verkehr und Schäden an der Infrastruktur befahren können. Erforderlichenfalls werden bestimmte Fahrtwege festgelegt.
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