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Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

B 76: Antworten auf die häufigsten Fragen zur Erneuerung zwischen Trent und Plön

Letzte Aktualisierung: 02.02.2026

Warum ist die Erneuerung der B 76 nur unter Vollsperrung möglich?

In den Sondergründungsbereichen der B 76 wurde der Einbau von EPS-Blöcken als Bauverfahren gewählt, um das Gewicht des Straßenoberbaus zu verringern. Bei diesem Verfahren ist aufgrund des erforderlichen Überlappungsbereiches der Blöcke untereinander (analog zum klassischen Mauerwerk) keine fahrbahnmittige Trennung im Aufbau möglich, so dass keine ausreichende Breite für die Einrichtung eines Fahrstreifens übrig bleibt. Zudem ist der LBV.SH verpflichtet, die geltenden Arbeitsschutzrichtlinien mit den erforderlichen Sicherheitsabständen zwischen fließendem Verkehr und dem Baubereich einzuhalten. Diese Vorgaben wirken sich ebenfalls nachteilig auf den zur Verfügung stehenden Raum neben der Baustelle aus.

Gibt es keine Bauweisen mit kürzeren Sperrzeiten, beispielsweise mit Spundwänden?

Im Vorwege wurden mehrere Bauverfahren zur Sanierung des Baugrundes untersucht. Hierbei waren die wesentlichen Kriterien die Bauzeit sowie der Bau innerhalb des vorhandenen, zur Verfügung stehenden Straßenraumes. Die hier gewählte Bauweise erreicht das Sanierungsziel mit der kürzesten Bauzeit, ist allerdings auch aufwendig und daher teurer. Der Bund als Straßenbaulastträger hat dieser Bauweise zugestimmt. Der LBV.SH hat bei den einzelnen Bestandteilen des Straßenaufbaus geprüft, welche zeitlichen Beschleunigungen möglich sind. So wurde etwa entschieden, die notwendige lastverteilende Betonschicht auf den EPS-Blöcken nicht vor Ort, sondern mit Fertigteilen herzustellen, damit die Aushärtungszeiten des Betons eingespart werden. Während der Abwicklung der Baumaßnahme wird darüber hinaus geprüft, ob sich weitere Beschleunigungsmaßnahmen anbieten.

Kann nicht einfach nur die Deckschicht saniert und diese dann öfter erneuert werden?

Der Baugrund ist, ähnlich einem Fundament beim Hausbau, essentiell für die Brauchbarkeit, die Nachhaltigkeit und die damit verbundene Wirtschaftlichkeit einer Straße. Die Straße soll nach der Sanierung dauerhaft, langfristig und sicher nutzbar sein. Beide Kriterien (Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit) sind Forderungen des Straßenbaulastträgers Bund und werden durch eine sich wiederholende Sanierung der Deckschicht nicht erfüllt. Die Vermeidung der Gefahr weiterer schwerwiegender Schäden durch Absackungen und Rissbildungen kann aus fachplanerischer Sicht nur durch eine umfassende Sanierung des Untergrundes erfolgen.

Warum können der erste und zweite Bauabschnitt nicht zeitgleich gebaut werden, um Zeit zu sparen oder eine parallele Straße für den Verkehr angelegt werden?

Die Maßnahme wird "Vor-Kopf" gebaut. Dies bedeutet, dass die Baufahrzeuge die Baustelle aus beiden Richtungen befahren werden. Auf einer Seite werden Materialien an- und auf der anderen abtransportiert. Diese „Wanderbaustelle“ bewegt sich im Verlauf der Trasse. An zwei Bereichen zeitgleich zu bauen, ist daher aus logistischen Gründen nicht möglich, da die Baustellenverkehre für den Transport von Materialien und Geräten ansonsten über das nicht ausreichend dimensionierte Straßennetz der Gemeinden abgewickelt werden müssten.

Die Sanierung der B 76 muss auf Flächen, die sich im Eigentum des Bundes und des Landes befinden, stattfinden. Eine parallel zur B 76 angelegte Straße ist nicht möglich,

  • weil die Flächen anderen Eigentümern gehören,
  • weil mit einer Baustraße ein erheblicher zusätzlicher, jedoch vermeidbarer Eingriff in schützenswerte Flächen verbunden wäre und
  • weil der Baugrund neben der Bestandsstraße genauso schlecht ist, wie unter der B 76.

Warum kann auf der Baustelle zur Beschleunigung nicht im Schichtbetrieb rund um die Uhr gearbeitet werden?

Ein Schichtbetrieb ist bei der Baumaßnahme vorgesehen, allerdings nicht rund um die Uhr. Dies begründet sich nicht mit den dafür anfallenden Kosten, sondern mit den Personalkapazitäten der Baufirmen. Der LBV.SH befindet sich in regelmäßigem Austausch mit der Bauindustrie, um alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der laufenden und der vielen anstehenden Baumaßnahmen, die auch aufgrund des bereitgestellten Sondervermögens umgesetzt werden sollen, auszuloten. 

Wie lang ist die Umleitungsgstrecke und wie viel Zeit muss zusätzlich eingeplant werden?

  • Die Strecke von Plön nach Preetz über die B 76 hat eine Länge von etwa 17 Kilometer und die Fahrzeit beträgt rund 20 Minuten.
  • Die Umleitungsstrecke hat eine Länge von ungefähr 38 Kilometer und die Fahrzeit beträgt etwa 40 Minuten.

Die zusätzliche Fahrtzeit entspricht rund 20 Minuten.

Weshalb wurde keine Umleitung über die B 430 Richtung B 404 / A 21 gewählt?

Sowohl auf der B 430 als auch auf der B 404 / A 21 befinden sich derzeit Baustellen beziehgungsweise sind in nächster Zeit Maßnahmen geplant.

Wie viel Verkehr wird durch die Baustelle auf die Umleitung verdrängt?

Gemäß aktuellen Zählungen wird die B 76 derzeit werktäglich von rund 12.000 Fahrzeugen befahren. Davon sind ungefähr 700 Fahrzeuge Schwerverkehr. Es ist davon auszugehen, dass Durchgangsverkehre mit Start und Ziel Kiel oder Lübeck auf die B 404/A 21 oder die A 1 bis Oldenburg-Süd und dort über die B 202 ausweichen werden, so dass der Verkehrszuwachs auf der Umleitungsstrecke wahrscheinlich geringer als die angegebenen 12.000 Fahrzeuge täglich ausfallen wird.

Gibt es Entschädigungen für die Straßen, die durch den verdrängten Verkehr geschädigt werden?

Die Umleitungsstrecke läuft großteils über Bundesstraßen. Für den Teil, der über die Kreisstraße 29 verläuft, wurde im Vorwege eine Zustandserfassung durchgeführt. Hierdurch können Schäden, die der Umleitungsverkehr eventuell verursacht, belegt werden. Falls erforderlich, werden diese Schäden im Nachgang beseitigt oder der Kreis monetär entschädigt. Für Straßen, die nicht als offizielle Umleitungsstrecke ausgewiesen sind, sieht der Gesetzgeber keine Entschädigungen vor.

Wird es auf der Umleitungsstrecke aufgrund der Verkehrszunahme zu Behinderungen und Unfällen kommen?

Die Umleitungsstrecke wurde im Vorwege sorgfältig geprüft und in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde des Kreises gewählt. Die Strecke kann die zusätzlichen Verkehre abwickeln. Grundsätzlich gilt gemäß Straßenverkehrsordnung, dass jeder, der ein Fahrzeug führt, nur so schnell fahren darf, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Dies gilt auch für beschilderte Bereiche, in denen mit erhöhtem Wildwechsel gerechnet werden muss. 

Wie wird sichergestellt, dass Rettungsdienste und Polizei im Eionsatz trotz der Umleitung rechtzeitig bei Unfällen oder Notfällen eintreffen?

Im Vorwege wurde ein sogenanntes § 45-Gespräch gemäß Straßenverkehrsordnung durchgeführt. Hierzu wurden neben dem Kreis, der Stadt Plön und den betroffenen Gemeinden auch die Feuerwehr, die Rettungsleitstelle, die Polizei und weitere Träger öffentlicher Belange, die durch die Umleitung betroffen sind, eingeladen. Die Rettungsleitstelle wird die Sperrung der B 76 mit in ihr System aufnehmen und damit sicherstellen, dass im Notfall Rettungskräfte auf schnellstem Weg zu Unfällen oder Notfällen gelangen können.

Da das Straßenbegleitgrün entfernt wird, steigt die Lärmbelastung. Wie wird hiermit umgegangen?

Straßenbegleitgrün hat gegebenenfalls eine psychologische Wirkung hinsichtlich Lärmreduzierung, aber keine nachgewiesene lärmmindernde Wirkung. Diese tritt bespielsweise erst bei einem Wald ab 100 Meter Tiefe ein. Das Begleitgrün wird zudem nachgepflanzt. 

Wie sind Klärwerk und Kompostplatz erreichbar?

Die Erreichbarkeit der Straße zum Klärwerk und zum Kompostplatz sowie zu der hier vorhandenen Sozialen Einrichtung ist ebenso wie für die an der B 76 wohnenden Anlieger im Bauablauf berücksichtigt worden. Eine grundsätzliche Erreichbarkeit ist dauerhaft gewährleistet.

Warum können die Sperrung der Bahnstrecke und der B 76 nicht nacheinander erfolgen?

Die Erneuerung der B 76 hängt unmittelbar mit der nicht ausreichenden Verkehrssicherheit auf dem Streckenabschnitt zusammen, die so schnell wie möglich verbessert werden muss und daher keine Verzögerung erlaubt.

Nur zur Information, da dies in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn und NAH.SH liegt: Ab dem Jahr 2028 werden im Kernkorridor Hamburg – Lübeck umfangreiche Baumaßnahmen am Schienennetz erfolgen. Das bedeutet, dass alle Ausweichstrecken der Bahn, hierzu zählt auch die betroffenen Strecke von Plön nach Kiel, vorher ertüchtigt werden müssen. Nähere Informationen zum Schienenersatzverkehr sind bei NAH.SH verfügbar.

Warum wird der Radweg im Zuge der Maßnahme nicht zur Radschnellverbindung entsprechend der Machbarkeitsstudie der KielRegion ausgebaut und verbreitert?

Die Erneuerung oder der Ausbau des Radwegs muss auf den Flächen im Eigentum des Bundes und Landes stattfinden. Bei der Planung wurde daher geprüft, ob innerhalb der bestehenden Straßengebietsgrenze der Radweg verbreitert werden kann, ohne diese Grenzen und damit verbundenen Grunderwerb zu überschreiten und ohne die erforderlichen Sicherheitsabstände zwischen Bundesstraße und Radweg zu unterschreiten. Wo es möglich war, wurde die Breite des Radweges auf 2,50 m vergrößert. Eine Verbreiterung über dieses Maß hinaus wäre ohne ein langwieriges Planfeststellungsverfahren nicht möglich gewesen. 

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