Die Maßnahme wird "Vor-Kopf" gebaut. Dies bedeutet, dass die Baufahrzeuge die Baustelle aus beiden Richtungen befahren werden. Auf einer Seite werden Materialien an- und auf der anderen abtransportiert. Diese „Wanderbaustelle“ bewegt sich im Verlauf der Trasse. An zwei Bereichen zeitgleich zu bauen, ist daher aus logistischen Gründen nicht möglich, da die Baustellenverkehre für den Transport von Materialien und Geräten ansonsten über das nicht ausreichend dimensionierte Straßennetz der Gemeinden abgewickelt werden müssten.
Die Sanierung der B 76 muss auf Flächen, die sich im Eigentum des Bundes und des Landes befinden, stattfinden. Eine parallel zur B 76 angelegte Straße ist nicht möglich,
- weil die Flächen anderen Eigentümern gehören,
- weil mit einer Baustraße ein erheblicher zusätzlicher, jedoch vermeidbarer Eingriff in schützenswerte Flächen verbunden wäre und
- weil der Baugrund neben der Bestandsstraße genauso schlecht ist, wie unter der B 76.