Der LBV.SH nimmt den Schutz von Umwelt (unter anderem Schutzgut Mensch) und Natur sehr ernst, insbesondere wenn es um die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit geht. Dazu wurden Schadstoffberechnungen durchgeführt und diese Ergebnisse fließen in den Variantenvergleich ein. Dies sind die, die nach der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) enthaltene stoffbezogene Grenzwerte für Luftschadstoffe, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit (Schutzgut Mensch) nicht überschritten werden dürfen. Hinsichtlich der Luftschadstoffimmissionen ist festzustellen, dass Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV bei diesem Vorhaben nicht zu erwarten sind.
Die UVS berücksichtigt neben den Luftschadstoffen auch die Treibhausgasemissionen und deren Auswirkungen auf das Klima. Dabei sind insbesondere den Anforderungen des UVPG--Umweltverträglichkeitsprüfung (Schutzgut Klima, Anhang 4 Nr. 4 zum UVPG--Umweltverträglichkeitsprüfung) sowie dem vorsorgenden Berücksichtigungsgebot des Bundes-Klimaschutzgesetzes (§ 13 KSG) als ein Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele (§ 3 KSG) Rechnung zu tragen.
Im Hinblick auf Natura 2000-Gebiete, die als besonders wertvolle und schützenswerte Lebensräume gelten, wurde eine Stickstoffausbreitungsberechnung sowie eine Stickstoffdeposition durchgeführt und bewertet. Eine übermäßige Stickstoffbelastung kann zu einer Eutrophierung der Böden und Gewässer führen, was die natürlichen Pflanzen- und Tierarten schädigen kann. Die Auswirkungen auf Flora und Fauna werden im Detail untersucht, um festzustellen, welche ökologischen Folgen dies für das jeweilige Natura 2000-Gebiet haben könnte. Diese Ergebnisse sind Teil der FFH-Verträglichkeitsprüfung und wurden am 1. August 2024 in Lauenburg vorgestellt.