Serpil Midyatli, Vorsitzende der SPD Schleswig-Holstein und stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag, hat sich heute im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) über die Steuerung der Fachkräfteeinwanderung im Land informiert. Die Landesregierung hatte die Verantwortung für die aufenthaltsrechtliche Begleitung der Fachkräfteeinwanderung an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge gegeben. Seit März berät die dort angesiedelte Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Arbeitgeber aus Schleswig-Holstein und Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in aufenthaltsrechtlichen Fragen und unterstützt bei der Erlangung von Visa zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Für die Landespolitikerin stand besonders die Frage im Vordergrund, wo Politik dazu beitragen kann, Prozesse in der Fachkräfteeinwanderung weiter zu verbessern und zu beschleunigen. Nach ihrer Wahrnehmung fände gerade ein erheblicher Einstellungswandel in Gesellschaft, Politik und Verwaltung statt: „Fachkräfteeinwanderung bedeutet einen Wandel im Denken. Erstmals geht um die Förderung von Zuwanderung, nicht um deren Begrenzung. Das Landesamt leistet hier einen wertvollen Beitrag“. Sie unterstützte in dem Gespräch auch ausdrücklich die Entscheidung der Landesregierung, für die Fachkräfteeinwanderung eine zentrale Stelle einzurichten und die erforderliche Fachkunde im LaZuF wachsen zu lassen, anstatt eine völlig neue Behörde zu gründen.
Im weiteren Gespräch ging es um branchenspezifische Herausforderungen – unter anderem in der Gesundheitsversorgung, der Gastronomie, dem Speditionsgewerbe und dem Handwerk. Midyatli stellte fest, dass die Anerkennungspraxis von Berufsabschlüssen derzeit noch nicht länderübergreifend einheitlich scheint.
Die Arbeit der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung
Zur Beratung durch das für die Fachkräfteeinwanderung zuständige Dezernat gehört die Vorabprüfung der berufsspezifischen Zugangsvoraussetzungen für Fachkräfte. Dezernatsleiter Jörg Seiffert: „In einer ersten Sichtung bewerten wir, ob die Berufsausbildung deutschen Anforderungen genügen kann oder ob eine Universität, an der ein akademischer Abschluss erlangt wurde, hier auch anerkannt ist.“ Stößt das Landesamt dabei auf Schwierigkeiten, rät es den Arbeitgebern auch schon einmal von einer kostenpflichtigen Antragstellung ab. Im positiven Fall erteilt das Fachdezernat im beschleunigten Fachkräfteverfahren eine Vorabzustimmung zur Visumserteilung und teilt das der zuständigen deutschen Botschaft mit. Die erstellt dann in aller Regel ein Visum zur Einreise zu Erwerbszwecken. Serpil Midyatli zeigte sich besonders interessiert an der Zusammenarbeit mit den Botschaften und nahm aus dem Gespräch Anregungen mit, um sie im Auswärtigen Amt zu adressieren und so zu einer weiteren Verbesserung der Prozesse beizutragen.
Seit März hat das „Team Fachkräfteeinwanderung“ bereits 274 Beratungsgespräche geführt und 34 Vorabzustimmungen erteilt. 18 Fachkräfte haben mittlerweile ein Visum, acht von ihnen sind schon in Schleswig-Holstein tätig. „Mit dieser Bilanz stehen wir nach unseren Erkenntnissen im länderübergreifenden Austausch im bundesweiten Vergleich sehr anständig da“, lobte Dirk Gärtner, Direktor des Landesamtes, sein Team.
Medienanfragen bitte an: Wolfgang Kossert | Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein| Haart 148, 24539 Neumünster | Telefon 04321 974-115 | E-Mail: wolfgang.kossert@lfa.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/lazuf.
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