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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Allgemeine Informationen

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu der Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung

Letzte Aktualisierung: 07.01.2025

Das auf Bundesebene beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das in seinen wesentlichen Teilen zum 01.03.2020 in Kraft trat, sieht die Einrichtung solcher Behörden in den Ländern vor und schafft ein beschleunigtes Verfahren für die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten mit der Festlegung von verkürzten Bearbeitungsfristen für beteiligte Stellen. Das Ziel der gesetzlichen Neuregelungen ist es, dem Fach- und Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.

Die zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung ist unter anderem zuständig für die gesetzlich vorgesehene Beteiligung in bestimmten Visumverfahren zum Zweck der Erwerbsmigration. Zu den Aufgaben gehört auch die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Dabei ist die Behörde zentraler Ansprechpartner und berät die entsprechend vom Arbeitnehmer bevollmächtigten Arbeitgeber zum Verfahren und zu den erforderlichen Nachweisen. Sie

  • prüft die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen,
  • leitet – soweit erforderlich –  das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation ein oder unterstützt bei der Beantragung der Zeugnisbewertung des ausländischen Hoch- oder Berufsschulabschlusses,
  • holt ggf. die erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und
  • erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Vorabzustimmung zur Visumerteilung.

Die zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung fungiert als Schnittstelle der verschiedenen im Verfahren beteiligten Stellen und achtet auf die Einhaltung der gesetzlich verkürzten Erledigungsfristen der beteiligten Behörden.

Bei Fragen rund um das beschleunigte Fachkräfteverfahren können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren

Weitere Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie auf folgenden Seiten:

Make it in Germany das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

Das BMI listet in seinem Onlineportal Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf.

Das BAMF bietet eine Hotline"Arbeiten und Leben in Deutschland".

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung eingerichtet. Sie bietet auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse allgemeine Informationen und berät auch individuell.


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