Sie sind Arbeitgeber und auf der Suche nach einer ausländischen Fachkraft?
Wenden Sie sich bitte an den örtlichen Arbeitgeber-Service in den Agenturen für Arbeit. Er ist für die Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit für Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz Ansprechpartner.
Sie erreichen ihn kostenfrei unter der Servicerufnummer für Arbeitgeber 0800 4 55 55 20 (gebührenfrei, Montag – Freitag: 08:00 – 18:00). Anrufe unter dieser Nummer werden automatisch zum zuständigen Arbeitgeber-Service geleitet.
Sie erhalten mit der ersten Kontaktaufnahme eine persönliche Ansprechpartnerin bzw. einen persönlichen Ansprechpartner, an die bzw. an den Sie Ihre Fragen und Anliegen richten können.
Der Arbeitgeber-Service kann Sie bei folgenden Themen unterstützen:
- Personalsuche (regional, im gesamten Bundesgebiet, im Ausland)
- Stellenangebot
- Bewerberauswahl
Das BMWi hat unter folgendem Link die Broschüre „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung - Was Arbeitgeber wissen müssen“ veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen, darunter einen "
BA-Flyer für Arbeitgeber" (nur online) zu den Änderungen durch das neue Gesetz.
Sie sind Arbeitgeber in Deutschland und haben eine ausländische Fachkraft aus einem Drittstaat gefunden, die zum Zweck der Beschäftigung einreisen möchte?
Wenden Sie sich an die zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Neumünster: fachkraefteeinwanderung@lfa.landsh.de
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Dezernat Fachkräfteeinwanderung
Haart 148
24539 Neumünster
Telefon: + 49 4321 974-0
Diese Stelle berät Sie über das beschleunigte Fachkräfteverfahren und/oder Visumverfahren, über das die Fachkraft nach Deutschland einreisen kann.