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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Welche Personen werden in den Landesunterkünften für Flüchtlinge auf das Corona-Virus getestet?

Alle in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ankommenden Menschen werden im Rahmen der Eingangsuntersuchung innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft auf das Corona-Virus getestet. Darüber hinaus werden ständig stichprobenartige Tests durchgeführt. Bis das Testergebnis vorliegt, werden die Asylsuchenden in einem gesonderten Quarantänebereich untergebracht.

Die in den Landesunterkünften untergebrachten Menschen werden regelmäßig vor folgenden Anlässen getestet:

  • Verlegung in die Kreise und kreisfreien Städte
  • Facharzttermine
  • Krankenhausaufenthalte
  • Aufnahme in die Kita-artigen Kinderspielstuben in den Landesunterkünften
  • Schulbesuch (zweimal wöchentlich)
  • VHS-Sprachkurse

Zudem wird grundsätzlich beim Auftreten von Erkältungssymptomen getestet.

Die Mitarbeitenden der Betreuungsverbände sowie gemeinnützige Kräfte, also Bewohnerinnen und Bewohner, die freiwillig in den Landesunterkünften arbeiten, werden zweimal wöchentlich getestet.

Vollzuzgskräfte werden jeweils von Durchführung von geplanten Maßnahmen getestet.

Letzte Aktualisierung: 26.03.2020

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