Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge: Thema: Ministerien & Behörden
Aufnahme und Verteilung
Das Ziel des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge ist, Menschen in Notsituationen qualitätsvoll und kultursensibel aufzunehmen. In Würde. Mit Sicherheit.
Letzte Aktualisierung: 16.03.2023
Aufnahme
Das Landesamt ist zuständig für Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie im Rahmen bundesweiter humanitärer Aufnahmeaktionen aufgenommene Personen. Schleswig-Holstein nimmt rund 3,4 Prozent dieser nach Deutschland kommenden Menschen auf, denen das Landesamt befristet Unterkunft, Verpflegung und Unterstützung in vielen Lebensbereichen bietet.
Landesunterkunft für Flüchtlinge in Boostedt Landesunterkunft für Flüchtlinge, Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (Zufahrt über Neumünsterstraße 110)
Rantzaustraße
10 24598Boostedt 04393 986710-0, Zentrale.Boostedt@lfa.landsh.de
Landesunterkunft für Flüchtlinge in Bad Segeberg 04551 90816-0Zentrale.Segeberg@lfa.landsh.de
Segeberger Straße
106a 23795Bad Segeberg 04551 90816-0, Zentrale.Segeberg@lfa.landsh.de
Landesunterkunft für Flüchtlinge in Glückstadt 04321 974-255
Zentrale.Glueckstadt@lfa.landsh.de
Am Neuendeich
50 25348Glückstadt
, Schleswig-Holstein 04321 974-255, Zentrale.Glueckstadt@lfa.landsh.de
wiedereröffnet 2023
aktuelle Kapazität: 600 Plätze (Stand 01.11.23)
Kiel
Landesunterkunft für Flüchtlinge in Kiel
Niemannsweg
220 24106Kiel
, Schleswig-Holstein 0431 608061-13, Zentrale-Niemannsweg@lfa.landsh.de
eröffnet 2023
aktuelle Kapazität: 500 (Stand 20.11.23)
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