Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge: Thema: Ministerien & Behörden
Aufnahme und Verteilung
Das Ziel des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge ist, Menschen in Notsituationen qualitätsvoll und kultursensibel aufzunehmen. In Würde. Mit Sicherheit.
Letzte Aktualisierung: 16.03.2023
Aufnahme
Das Landesamt ist zuständig für Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie im Rahmen bundesweiter humanitärer Aufnahmeaktionen aufgenommene Personen. Schleswig-Holstein nimmt rund 3,4 Prozent dieser nach Deutschland kommenden Menschen auf, denen das Landesamt befristet Unterkunft, Verpflegung und Unterstützung in vielen Lebensbereichen bietet.
Standorte
Neumünster
Ankunftszentrum und Erstaufnahmeeinrichtung - Landesunterkunft für Flüchtlinge in Neumünster - Haart 148 24539Neumünster
Eröffnet: 1998
in Landeseigentum
aktuelle Kapazität: 649 Plätze
Landesunterkunft für Flüchtlinge in Boostedt - Landesunterkunft für Ausreisepflichtige - (Zufahrt über Neumünsterstraße 110) Rantzau-Straße 10 24598Boostedt
eröffnet 2015, bis 2024 gemietet
aktuelle Kapazität: 2.318 Plätze
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