Die
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt ab dem 01.07.2026 auch für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotagebeförderung, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,5 to beträgt.
Ab diesem Zeitpunkt besteht für diese Fahrzeuge bei grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotagebeförderung die Verpflichtung, einen Fahrtenschreiber der zweiten Generation (G2V2) einzubauen und zu verwenden.
Zudem finden die Vorschriften zu Lenk-, Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen nach der
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Anwendung.
Nähere Informationen der Regelungen sind hier zu finden:
Informationen zu
• EG-Sozialvorschriften Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
• Arbeitszeitgesetz