Navigation und Service

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Weiterer wichtiger Schritt

Die Landesregierung hat die dritten Entwürfe für die neuen Regionalpläne vorgestellt. In rund zwei Wochen kann die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen.

Letzte Aktualisierung: 14.04.2026

Umriss und Fläche von Schleswig-Holstein
Die neuen Regionalpläne betreffen diese drei Planungsräume.

Das Land Schleswig-Holstein stellt neue Regionalpläne für die drei Planungsräume auf. Sie konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten. Die neuen Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III sollen die anzustrebende räumliche Entwicklung für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten der Pläne festlegen.

Schlankeres Verfahren

Eine Vielzahl von kleinteiligen Änderungen hat dazu geführt, dass die Regionalplanentwürfe erneut ausgelegt werden. Die Öffentlichkeit kann vom 29. April bis 29. Juni 2026 zu den Entwürfen Stellung nehmen. Die dritten Entwürfe sind ab dem 15. April 2026 auf der Online-Beteiligungsplattform BOB.SH einsehbar. Die entsprechenden Änderungen sind in den Dokumenten zu sehen.

Zur Online-Beteiligungsplattform BOB.SH

In den Beteiligungsverfahren für die zweiten Entwürfe waren rund 650 Stellungnahmen eingegangen, die in allen drei Planungsräumen zu einer weiteren Beteiligungsrunde führten. Um die Verfahren zu beschleunigen, wird diese Beteiligungsrunde auf zwei Monate und auf die – gegenüber den zweiten Entwürfen – geänderten Inhalte beschränkt. Die Landesregierung möchte die neuen Regionalpläne in diesem Jahr fertig stellen.

Darum plant das Land regional

Die Regionalpläne sind eine entscheidende planerische Grundlage für die räumliche Entwicklung der Städte und Gemeinden. Sie geben vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt.

Solarfreiflächenanlagen, der wohnbauliche Entwicklungsrahmen und der großflächige Einzelhandel werden nicht in den Regionalplänen, sondern im Landesentwicklungsplan geregelt. Die Raumordnung zum Thema Windenergie an Land erfolgt in gesonderten Planverfahren.

www.schleswig-holstein.de/regionalplaene

Mehr Informationen zu den Regionalplänen Windenergie an Land

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz