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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Gesetzesvorhaben und Landtagsberichte

Gesetzesvorhaben und Landtagsberichte des Innenministeriums Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 02.01.2023

Blick von oben in den Landtag, im Hintergrund Rasen und Förde
Blick in den schleswig-holsteinischen Landtag

Gesetzgebung in Schleswig-Holstein

Die Landesregierung, Fraktionen und einzelne oder mehrere Abgeordnete – auch fraktionsübergreifend – können Gesetzentwürfe einbringen. Aber auch die Menschen in Schleswig-Holstein haben die Möglichkeit, Gesetzentwürfe über eine Volksinitiative oder einen Volksentscheid ins Rennen zu schicken. Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen (Artikel 37 Absatz (1) und (2) der Landesverfassung).

Wie entstehen Gesetze in Schleswig-Holstein?

Gesetzentwürfe der Landesregierung

Die Gesetzentwürfe der Landesregierung werden von der Staatskanzlei oder den zuständigen Ministerien erarbeitet und vom Kabinett zustimmend zur Kenntnis genommen (1. Kabinettsbefassung).

Anschließend können sich Verbände, Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, aber auch gesellschaftlich relevante Gruppen zu den Entwürfen äußern.

Nach Abschluss dieses Beteiligungsverfahrens berät das Kabinett die Gesetzentwürfe abschließend (2. Kabinettsbefassung). Danach werden die Gesetzentwürfe dem Landtagspräsidenten zugeleitet.

Diskussion und Verabschiedung der Gesetze im Landtag

Der Gesetzentwurf ist Thema in einer Landtagssitzung und wird grundsätzlich diskutiert. Dann landet er in einem oder mehreren Fachausschüssen. Nachdem die Ausschussmitglieder den Entwurf geprüft und beraten haben, empfehlen sie dem Plenum schriftlich, wie es abstimmen soll.

Es folgt die Zweite Lesung, in der noch Änderungsanträge möglich sind und Details geklärt werden. Im Plenum wird abgestimmt. Stimmt die Mehrheit dafür, unterschreibt der Ministerpräsident das Gesetz.

Das Gesetz tritt erst nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt oder zu einem bestimmten, im Gesetz genannten Datum in Kraft.

Aktuelle Gesetzesvorhaben
(20. Legislaturperiode)

Archiv Gesetze

Landtagsberichte
(20. Legislaturperiode)

Landtagsberichte

Bericht zu verdeckten oder eingriffsintensiven Datenerhebungsmaßnahmen gemäß § 186b Absatz 2 des Landesverwaltungsgesetzes für das Jahr 2022

Bericht zu verdeckten oder eingriffsintensiven Datenerhebungsmaßnahmen gemäß § 186b Absatz 2 des Landesverwaltungsgesetzes für das Jahr 2022

Auf Grundlage des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) unterrichtet die schleswig-holsteinische Landesregierung den Landtag jährlich über Anlass, Umfang, Dauer und Ergebnis bestimmter verdeckter Datenerhebungen.

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Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Rassismus


Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in der 11. Sitzung am 16. Juni 2023 den Berichtsantrag "Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Rassismus" (Drucksache 20/1067) beschlossen und damit die Landesregierung gebeten, bis zur 14. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages über den Umsetzungsstand des Landesaktionsplans gegen Rassismus schriftlich zu berichten. Dabei soll aus allen beteiligten Ressorts der Umsetzungsstand dargestellt werden. Die Landesregierung wurde dabei auch gebeten darzustellen, welche Projekte in Planung sind, welche bereits begonnen sind, wann die Projekte voraussichtlich abgeschlossen sein sollen sowie welche Mittel für die Projekte eingestellt beziehungsweise noch in den folgenden Jahren erforderlich sein sollen.

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Bericht zum Vorantreiben der Modernisierung der Landespolizei Schleswig-Holstein


Die Modernisierung und Digitalisierung der Landespolizei Schleswig-Holstein wurde im Koalitionsvertrag der Landesregierung 2022-2027 festgeschrieben und ist darüber hinaus unter anderem ein Bestandteil der Gesamtdigitalisierungsstrategie der Landesregierung.

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Bericht über die Evaluation des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680

Der europäische Gesetzgeber hat 2016 das Datenschutzrecht grundlegend neu geordnet. So löste die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) die bis dahin geltende Datenschutz-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG) durch eine in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Verordnung ab.

Parallel wurde durch die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (sog. JI-Richtlinie) die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden zum Zweck der Strafverfolgung und -vollstreckung harmonisiert.

Beide Rechtsakte lösten in den Mitgliedsstaaten unmittelbare Handlungserfordernisse aus.

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Bericht "Die Metropolregion innovativ und nachhaltig für eine gute Zukunft ausrichten"

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in der 123. Sitzung am 18. Juni 2021 den Berichtsantrag "Die Metropolregion innovativ und nachhaltig für eine gute Zukunft ausrichten" (Drucksache 19/3082) beschlossen und damit die Landesregierung gebeten, dem Landtag über das Ergebnis ihrer Bemühungen bis zum 31.12.2022 schriftlich zu berichten sowie in den Sitzungen des Zusammenarbeitsausschusses halbjährlich mündliche Statusberichte zu geben, erstmals mit Stand 31.12.2021.

Das Zeitziel für die Beantwortung von Ende 2022 konnte nicht gehalten werden. Dies lag zum einen an der Vielzahl der aufgerufenen Themen und der (auch weiterhin) andauernden Dynamik bei ihrer Bearbeitung sowie zum anderen an dem Willen, sowohl inhaltlich als auch zeitlich eng koordiniert mit Hamburg zu antworten. Die Textfassung ist eng mit Hamburg abgestimmt, die Fassungen beider Länder sind weitgehend textidentisch.

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Bericht über die verdeckten oder eingriffsintensiven Datenerhebungsmaßnahmen für 2021

Bericht über die verdeckten oder eingriffsintensiven Datenerhebungsmaßnahmen zur aufsichtlichen Kontrolle durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag gemäß § 186b Absatz 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Jahr 2021

Auf Grundlage des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) unterrichtet die schleswig-holsteinische Landesregierung den Landtag jährlich über Anlass, Umfang, Dauer und Ergebnis bestimmter verdeckter Datenerhebungen. 2021 hat die Landespolizei insgesamt 307 verdeckte oder eingriffsintensive Datenerhebungen gemeldet. Die Zahl bewegt sich im Rahmen der regelmäßig erhobenen Daten der anderen Jahre.

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Bericht zur Evaluierung des § 5a Landesplanungsgesetz

Am 4. September 2020 ist der § 5a Landesplanungsgesetz SH (LaplaG) in Kraft getreten. Die Vorschrift eröffnet der Landesplanungsbehörde die Möglichkeit, die vorgeschriebene Auslegung von Verfahrensunterlagen in Papierform in den Kommunen bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren durch eine Veröffentlichung im Internet zu ersetzen.

Die Landesplanungsbehörde hat dem Landtag zwei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung darüber berichtet, dass sich § 5a LaplaG hat sich in der Praxis bewährt habe und sie durchweg positive Erfahrungen gemacht habe. Der Paragraf führe zu einer Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung und sollte daher grundsätzlich zur Anwendung kommen. Sofern dies nicht durch Bundesgesetze umgesetzt wird, sei entsprechend darauf hinzuwirken.

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Verfassungsschutzbericht 2021

Der Verfassungsschutzbericht zeigt ausführlich, welche Gefahren von extremistischen Bewegungen ausgehen.

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Verfassungsschutzbericht 2022

Der Verfassungsschutzbericht zeigt ausführlich, welche Gefahren von extremistischen Bewegungen ausgehen.

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