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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und weiterer Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes (Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen)

Gültig ab: 12.06.2025

Das Landesverwaltungsgesetz (LVwG) regelt in den §§ 262 ff. die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen. Diese Regelungen müssen an verschiedenen Stellen aktualisiert werden. Dabei wurden auch Fragen aufgegriffen, die aus der Praxis der Vollstreckungsbehörden an die Landesregierung herangetragen wurden.

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