Datenschutzhinweise zu Verfahren im Innenministerium
Datenschutzhinweise des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen von Bürgeranfragen und im Verwaltungsverfahren. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Verarbeitung und über Ihre Rechte.
Letzte Aktualisierung: 10.06.2025
Das Ministerium verarbeitet personenbezogene Daten der Verfahrensbeteiligten, ihrer Vertreter sowie Dritter, soweit diese Daten von den Beteiligten mitgeteilt oder durch Ermittlungen des Ministeriums bekannt werden. Die Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Verwaltungsverfahrens, sowie zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens durch Beantwortung Ihrer Frage, Erteilung von Informationen oder Prüfung Ihrer Beschwerde verarbeitet. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden insbesondere folgende Daten bei uns gespeichert:
Personendaten (Name, Vorname), Adress- und Kontaktdaten
das Datum, an dem Sie uns oder wir Sie kontaktiert haben
Ihre Darstellung des Sachverhalts
ggf. weitere Informationen zum Sachverhalt.
Die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, hängen von den Erfordernissen des jeweiligen Verfahrens ab. In diesen Fallbereichen werden personenbezogene Daten verarbeitet, und dort finden Sie auch die jeweiligen Hinweise. Diese Liste ist aufwachsend.
Soweit die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, werden Ihre Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (Datenschutzgrundverordnung - DS-GVO) in Verbindung mit der bestehenden Verpflichtung verarbeitet.
Verarbeiten wir Ihre Daten, weil dies zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, ist die Rechtsgrundlage hierfür Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DS-GVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG).
Handelt es sich bei den verarbeiteten Daten um personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftsangehörigkeit hervorgehen, oder genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung, beruht die Verarbeitung auf Art. 9 Abs. 2 Buchst. g) DS-GVO in Verbindung mit § 12 LDSG.
Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten werden im Zuge des Verwaltungsverfahrens und zur Bearbeitung Ihres Anliegens, soweit dies zur Ermittlung des Sachverhalts notwendig ist, im erforderlichen Umfang weitergegeben an:
Öffentliche Stellen des Landes Schleswig-Holstein
sowie an zuständige Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden.
Datenspeicherung
Die Daten werden mindestens bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gespeichert. Die Fristen für die Löschung ergeben sich aus der Aktenordnung für die schleswig-holsteinische Landesverwaltung (AktenO). Soweit nicht besondere Bestimmungen kürzere oder längere Aufbewahrungsfristen vorsehen, beträgt die Aufbewahrungsfrist fünf Jahre. Nach Abschluss des Verfahrens besteht die Möglichkeit, die Daten für im öffentlichen Interesse liegende Zwecke nach dem Landesarchivgesetz zu archivieren. Im Falle der Nichtübernahme werden Ihre Daten gelöscht.
Ihre Rechte
Nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung haben Sie ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15) und auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, haben Sie ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen (Art. 21). Gemäß Art. 23 DS-GVO können diese Rechte unter bestimmten Voraussetzungen durch andere Rechtsvorschriften beschränkt werden.
Landesbeauftragte für den Datenschutz
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Tel.: 0431 988-1200 mail@datenschutzzentrum.de
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