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Thema : Gesundheitsversorgung

Gesundheitsministerin von der Decken berichtet im Sozialausschuss zur Umsetzung der Krankenhausstrukturreform in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 22.01.2026

KIEL. Das Gesundheitsministerium informiert regelmäßig im Sozialausschuss über die Umsetzung der Krankenhausstrukturreform. Heute (22.01.) berichtete Gesundheitsminis­terin Kerstin von der Decken über die Entwicklungen: Entwicklungen auf Bundesebene

  • Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird zu Recht die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten und praxistauglichen Weiterentwicklung des Krankenhausversor­gungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) betont. Der Referentenentwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurde der Öffentlichkeit am 5. August 2025 präsentiert. Am 8. Oktober 2025 gab das Bundeskabinett grünes Licht zur Einleitung des parla­mentarischen Verfahrens. 
  • Gegenüber dem Referentenentwurf enthält die vom Kabinett verabschiedete Fas­sung für die Länder nachteilige Änderungen, wodurch von einer praxistauglichen Weiterentwicklung leider nicht mehr die Rede sein kann. So soll etwa anstelle des bisherigen Benehmens nun ein Einvernehmen der Kos­tenträger bei Abweichungsentscheidungen erforderlich sein. Zudem wird die Möglichkeit einer Abweichungsentscheidung auf einmalig drei Jah­re begrenzt. Darüber hinaus sieht der Entwurf einen Zuordnungsvorbehalt des Bundesministeri­ums für Gesundheit bei der Einstufung von Fachkrankenhäusern vor, der es dem Bund ermöglicht, landesplanerische Ausweisungen einseitig aufzuheben. 
  • Am 12. November 2025 wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten. Der Bundesrat befasste sich zuletzt in seiner Plenarsitzung am 21. No­vember 2025 mit dem Gesetzentwurf. Für die zweite und dritte Lesung im Bundestag sollten Anfang diesen Jahres abge­stimmte Änderungsanträge der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht werden. Leider ist dieser Schritt bislang nicht erfolgt. Vielmehr ist das KHAG bislang soweit bekannt noch nicht zur Tagesordnung angemeldet worden. Ob der von der Bundesregierung verfolgte Zeitplan vor diesem Hintergrund noch gehalten werden kann, ist äußerst fraglich. Wir fordern daher die regierungstragenden Fraktionen im Bund auf, schnellstmög­lich konsensuelle Änderungsanträge in das Verfahren einzubringen, um die Krankenhausre­form praxistauglich weiterzuentwickeln. Tragfähige Lösungsideen liegen auf dem Tisch, eine weitere Verzögerung ist den Krankenhäusern und Patientinnen und Patienten nicht zumutbar“, so Ministerin von der Decken. 

Umsetzungsschritte auf Landesebene

  • Im Rahmen der laufenden Arbeiten an der Neufassung des Krankenhausplanes wurde sehr früh deutlich, dass die stationäre Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein künftig stärker regional gedacht werden muss. Vor diesem Hintergrund wurde das Konzept der sogenannten Versorgungsregionen entwickelt. Sie sollen in der Krankenhausplanung eine sinnvolle, und an der tatsächlichen Versorgungsrealität orientierte Strukturierung der Kranken­hauslandschaft ermöglichen. 
  • Gleichzeitig bilden sie die Grundlage für die anstehenden Regionalgespräche und Regionalkonferenzen und schaffen damit einen einheitlichen Bezugsrahmen für den weiteren Planungsprozess. Jede Versorgungsregion soll über eine verlässliche Grund- und Notfall­versorgung verfügen, die als planerische Basis dient und deren grundlegende Struk­turen sich landesweit ähneln sollen. 
  • Bei der Ausarbeitung der Versorgungsregionen stehen grundlegende Strukturdaten im Fokus wie Einwohnerzahlenbestehenden Krankenhausstandorte sowie die Verteilung der an der Notfallversorgung teilnehmenden Häuser. 
  • Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Orientierung an den tatsächlichen Patien­tinnen- und Patientenströmen innerhalb des Landes. Damit soll die reale Versorgungswirklichkeit möglichst genau abgebildet werden. 
  • Im Laufe des ersten Quartals 2026 soll eine Einteilung Schleswig-Holsteins in Versorgungsregionen unter Berücksichtigung verschiedener Planungsebenen gemeinsam mit den Krankenhausträgern erörtert werden. 
  • Versorgungsregionen und Planungsebenen sollen eine realitätsnahe und zukunftsfähige Struktur für die Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein schaffen und der Orientierung an die tatsächlichen Patientinnen- und Patien­tenströmen dienen. Ziel ist es, die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche und zugleich eine gezielte Bündelung komplexer und hochspezialisierter Leistungen zu ermöglichen, wie in der Bundeskrankenhausreform vorgesehen.

 Krankenhausfinanzierung

  • Im vergangenen Jahr haben das Land Schleswig-Holstein, die Kreise und kreisfrei­en Städte gemeinsam rund 160 Millionen Euro an Fördermitteln für Investitionen in Schleswig-Holsteins Kliniken aufgebracht. Hiervon wurden etwa 113 Millionen Euro für Einzelvorhaben eingesetzt, 46,5 Millionen Euro wurden im Rahmen der jährlich an alle Krankenhäuser ausgezahlten Pauschalförderung ausgereicht. In Summe konnte das Fördervolumen damit ein weiteres Mal gegenüber dem Vorjahr gestei­gert werden. Damit haben Land und Kommunen – gerade in den unsicheren und für die Kliniken wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten – auch 2025 Sorge dafür getra­gen, dass kraftvoll investiert werden kann. 
  • A22.10.2025 ging dem Ministerium der Förderbescheid des Bun­desamtes für Soziale Sicherung über 64,8 Mio. Euro an Bundesfördermitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds zu. Dieses Geld ist – gemeinsam mit dem Ko-Finanzierungsanteil in gleicher Höhe, die das Land alleine aufbringt – für das Neubauvorhaben in Flensburg vorgesehen. Die Bundesmittel konnten 2025 auch direkt vereinnahmt werden und befinden sich im Sondervermögen IMPULS. 
  • Mit dem Jahr 2026 ist auch der Krankenhaustransformationsfonds gestartet – auch wenn bekannt ist, dass dieser noch nicht endgültig konfiguriert ist. Denn mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sollen hier noch Justierungen umge­setzt werden. 
  • Vor allem ist die Veränderung der Finanzierungsgrundlage vorgesehen: Die Förder­mittel sollen vom Bund und nicht mehr aus dem Gesundheitsfonds aufgebracht werden. Die endgültige Entscheidung über diese Punkte steht allerdings immer noch aus. Außerdem liegt weiterhin keine Richtlinie des Bundesamtes für Soziale Sicherung zum Transformationsfonds vor. 
  • Deshalb – und vor allem auch mit Blick darauf, dass für das Gros der Transformati­onsvorhaben zunächst hinreichende Klarheit über das Leistungsgruppengeschehen bestehen muss – hat die weit überwiegende Zahl der Länder zum Start des Trans­formationsfonds keine oder nur eine sehr begrenzte Zahl an Anträgen für den Transformationsfonds vornehmen können. 
  • Schleswig-Holstein hatnachdem das Einvernehmen mit den Kostenträ­gern und den Kreisen und kreisfreien Städten erzielt wurde, zwei erste Anträge ge­stelltberuhend auf Vorhaben, die konzeptionell bereits weit vorangeschritten wa­ren und die sich auf die Stärkung von Strukturen der Notfallversorgung an wichtigen Kliniken beziehen und deshalb bereits jetzt schon gemeldet werden konnten: In Bad Segeberg soll ein Hubschrauber-Dachlandeplatz möglich gemacht werden und in Rendsburg sollen die bestehenden Infrastrukturen in der Notaufnahme zu einem in­tegrierten Notfallzentrum weiterentwickelt werden. Die entsprechenden Anträge werden derzeit beim Bundesamt für Soziale Sicherung bearbeitet. 
  • Die Fachreferate arbeiten nun an der weiteren Umsetzung des Krankenhaustrans­formationsfonds. Dort, wo fachliche Klarheit über die künftigen Versorgungsstruktu­ren hergestellt werden und auf belastbarer Grundlage über Investitionen entschie­den werden kann, wird – wie bei den beiden gemeldeten Projekten – die Konzepti­on des jeweiligen Vorhabens aufgenommen, um sodann einen Antragsprozess vor­zubereiten. 
  • Zum aktuellen Stand an Interessenbekundungen: Wie berichtet, hat Schleswig-Holstein im vergangenen September ein niedrigschwelliges Online-Portal eingerich­tet, über das Schleswig-Holsteins Krankenhäuser ihr Interesse an einer Förderung aus dem Transformationsfonds bekunden können. Aktuell sind dort 121 Interessenbekun­dungen eingegangen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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