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Thema : Gesundheitsversorgung

Förderung nach dem Transformationsfonds

Das Land Schleswig Holstein und die Kommunen stellen den Krankenhäusern des Landes auf Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie des Landeskrankenhausgesetzes Fördermittel für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 15.05.2025

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG; in Kraft seit dem 12. Dezember 2024) soll die Behandlungsqualität in Kliniken verbessert und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten, auch im ländlichen Raum, gestärkt werden. 

Mit dem KHVVG wurde u.a. das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) angepasst. § 12b KHG regelt die Errichtung eines Transformationsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Transformationsfonds stellt die notwendigen finanziellen Ressourcen bereit, um die strukturellen Veränderungen in Folge der Krankenhausreform des Bundes zu fördern. Vom Bund und den Ländern werden dafür über eine Laufzeit von 10 Jahren insgesamt bis zu 50 Mrd. Euro bereitgestellt.

Die in § 12b KHG genannten Tatbestandsvoraussetzungen und weitere Rahmenbedingungen für die Förderung werden in der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV; in Kraft seit dem 18.04.2025) konkretisiert.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird für die Durchführung des Verfahrens eine Förderrichtlinie erlassen. Aktuelle Informationen zum Sachstand erhalten Sie hier: Überblick - www.bundesamtsozialesicherung.de

Für das Land Schleswig-Holstein werden nähere Bestimmungen, die sich wiederum aus der Richtlinie ergeben, als FAQ auf der hiesigen Seite zusammengefasst.

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