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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Antragsstellung und -verfahren

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Tipps für einen reibungslosen Ablauf bei Ihrer Antragsstellung.

Letzte Aktualisierung: 09.12.2025

Woher bekomme ich meine Antragsformulare?

Antragformulare können Sie hier ("Service/Formulare") bequem herunterladen.

Wann verwende ich welches der drei Formulare?

Mit dem Beihilfeantrag für allgemeine Leistungen (PDF, 924KB, Datei ist barrierefrei) beantragen Sie ausschließlich allgemeine Leistungen. Das sind alle Leistungen außer Pflege: zum Beispiel Arztrechnungen, Rezepte oder Rechnungen für Hilfsmittel.

Sie müssen Ihre Rechnungen nicht einzeln aufführen.

Mit dem Beihilfeantrag für Pflegeleistungen (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei) beantragen Sie ausschließlich Pflegeleistungen. Das sind zum Beispiel Pflegegeld, Kosten für Kurzzeitpflege, Pflegeheim oder Pflegehilfsmittel.

Auch hier müssen Sie Ihre Rechnungen nicht einzeln eintragen.

Das Beiblatt für die Angabe persönlicher Daten  (PDF, 207KB, Datei ist barrierefrei) reichen Sie nur als Anlage zu Ihrem Antrag ein, wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern. Das sind z.B. Änderungen der Krankenversicherung oder Ihres Beschäftigungsverhältnisses.

Wie hoch müssen meine entstandenen Aufwendungen sein, damit ich einen Beihilfeantrag stellen kann?

Gemäß § 80 Absatz 2 LBG müssen Ihre geltend gemachten Aufwendungen 100 Euro übersteigen. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten einen 15 Euro übersteigenden Betrag, so wird auch hierfür eine Beihilfe gewährt.

Hinweis! Beachten Sie die zweijährige Antragsfrist für das Einreichen von Aufwendungen. Siehe unter „Muss ich beim Beantragen von Beihilfe Fristen beachten?“

Muss ich beim Beantragen von Beihilfe Fristen beachten?

Beihilfe gewähren wir gemäß § 80 Abs. 2 LBG nur für Aufwendungen, die weniger als zwei Jahre zurückliegen. Der Beihilfeanspruch für ältere Aufwendungen erlischt.

Die Ausschlussfrist beginnt mit dem Datum der Rechnung bzw. mit dem Kaufdatum des Medikaments. Entscheidend ist das Eingangsdatum Ihres Antrags.

Welche Belege muss ich meinem Beihilfeantrag beifügen? Reichen selbst gefertigte Kopien aus?

Jede geltend gemachte Aufwendung müssen Sie gemäß § 5 Abs. 2 BhVO mit einem Rechnungsbeleg nachweisen. Reichen Sie bitte keine Originale ein, sondern nur Duplikate oder Kopien. Selbst gefertigte Kopien reichen aus.
Machen Sie sich unbedingt eine Kopie für Ihre privaten Unterlagen, um später die Erläuterungen im Beihilfebescheid nachvollziehen zu können. Wir schicken Belege in der Regel nicht zurück.

Kopieren Sie für uns bitte jeden Beleg auf eine eigene Seite, auch bei Rezepten. Bitte achten Sie darauf, bedruckte Rückseiten und sämtliche Anlagen ebenfalls zu kopieren. Eine Beglaubigung der Kopien ist nicht erforderlich.

Tipp! Machen Sie für Ihre privaten Unterlagen doch einfach ein Foto der Rechnung mit Ihrem Smart Phone oder scannen die Belege ein.

Wir sind beide beihilfeberechtigt. Wer reicht die Belege für unsere Kinder ein?

Die Belege der Kinder kann nur der Elternteil einreichen, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird.

Dies gilt unabhängig von der Zuordnung des erhöhten Bemessungssatzes.

Siehe auch: „Haben Kinder Einfluss auf meinen Bemessungssatz?“

Kann ich meinen Beihilfeantrag persönlich abgeben?

Ja. Dies ist allerdings nur in unserer Liegenschaft in der Gartenstraße 6 möglich. In unserer Liegenschaft im Knooper Weg besteht keine Möglichkeit, Anträge abzugeben.

Kann ich meinen Beihilfeantrag per Dienstpost schicken?

Ja. Bitte bedenken Sie jedoch, dass der Transportweg per Dienstpost länger dauern kann. Prüfen Sie also, ob Sie eventuelle Fristen versäumen könnten.
Siehe auch: „Muss ich beim Beantragen von Beihilfe Fristen beachten?“

Kann ich meinen Antrag per E-Mail einreichen?

Ja, neben der postalischen Beantragung bietet das DLZP auch die Möglichkeit einer Beantragung per E-Mail an .

Beachten Sie jedoch, dass die Beantragung per E-Mail auf unverschlüsseltem Weg erfolgt. Für eine sichere und verschlüsselte Beantragung nutzen Sie daher bitte vorzugsweise die Beihilfe-App.

Sollten Sie sich dennoch für die Beantragung per E-Mail entscheiden, dann übersenden Sie unbedingt den Beihilfeantrag und sämtliche Belege mit einer E-Mail, da andernfalls eine korrekte Zusammenführung von Antrag und getrennt übermittelten Belegen im DLZP nur erschwert möglich ist. Fügen Sie bitte das Antragsformular und die Rechnungsbelege als Anlage zur Mail bei. Sie können Ihre E-Mail-Anlagen gern im PDF-Format oder als JPG-Datei anhängen. Vermeiden Sie dabei verzerrte oder sehr dunkel kopierte/fotografierte Dokumente, da sie maschinenlesbar sein sollten.

Scannen Sie bitte wie bei Papieranträgen nur einen Beleg je Seite, auch bei Rezepten. Achten Sie darauf, bedruckte Rückseiten und sämtliche Anlagen ebenfalls zu scannen.

Bitte benennen Sie im Betreff der E-Mail Ihren Namen und Ihre Personalnummer. Das DLZP kann nur unter Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten im Betreff der E-Mail seiner rechtlichen Verpflichtung zur Bearbeitung von Anliegen Landesbediensteter korrekt und zeitnah nachkommen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO in Verbindung mit §§ 3 Abs. 1 LDSG, 2 ErrichtVO DLZP.

Über das E-Mail-Postfach besteht kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.

Kann ich meinen Antrag per App einreichen?   

Das Land stellt eine neue Beihilfe-App "dBeihilfePlus" zur Verfügung. Über die neue Beihilfe-App können seit dem 15.10.2025 Beihilfeanträge elektronisch eingereicht werden. Die App lässt sich aus den App-Stores von Google und Apple herunterladen.
Die neue, von Dataport entwickelte App löst die bisherige Beihilfe-App "Meine Arztrechnung" ab. Die bisherige App kann noch bis zum 31.12.2025 für Anträge genutzt werden.

Daten und Belege aus der alten App werden nicht in die neue App übertragen und werden mit dem Abschalten der alten App nicht mehr zugänglich sein. Wenn Sie etwas aus der alten App sichern möchten, müssten Sie diese Daten selbst aus der alten App herunterladen.

Nach dem 31.12.2025 ist der Zugang zu der alten App abgeschaltet. Neue Registrierungen sind in der alten App schon jetzt nicht mehr möglich.

Mit der neuen Beihilfe-App „dBeihilfePlus“ können Beihilfe-Anträge weiterhin schnell und papierlos und erstmals auch barrierefrei per Smartphone oder Tablet gestellt werden.

BeihilfeApp - schleswig-holstein.de

Kann ich meinen Antrag per Fax schicken?

Bitte senden Sie uns keine Anträge per Fax. Aufgrund schlechter Übertragungsqualität sind gefaxte Dokumente häufig nur bedingt lesbar. In solchen Fällen können wir Ihren Antrag womöglich nicht abschließend bearbeiten. Wir empfehlen daher, auf das Faxen von Beihilfeanträgen und Belegen zu verzichten.

Sind Abschlagszahlungen möglich?

Abschlagszahlungen auf eine zu erwartende Beihilfe sind gemäß § 5 Abs. 7 BhVO unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Entweder beträgt eine einzelne Aufwendung (z.B. Arztrechnung) mindestens 2.600 Euro oder Sie weisen uns nach, dass Ihr Arzt die Behandlung nicht ohne Voraus- bzw. Abschlagzahlung vornimmt.

Abschlagszahlungen beantragen Sie schriftlich per Vordruck. Diesen können Sie hier ("Service/Formulare) herunterladen.

Ich bin Lehrer. Schicken Sie mir in den Ferien den Beihilfebescheid nach Hause?

Das DLZP versendet seine Post für Landesbedienstete gesammelt an die jeweiligen Dienststellen, auch in den Schulferien. Lediglich in wenigen begründeten Ausnahmefällen schicken wir Post an die Privatanschrift, z.B. bei Elternzeit oder langfristigen Erkrankungen.

Auf das Einlegen von Rechtsmitteln hat dies keinen negativen Einfluss für Sie. Für eine Widerspruchsfrist ist das Datum der Bekanntgabe des Bescheides entscheidend. Das ist der Zeitpunkt, zu dem der Bescheid erstmals in Ihre Hände gelangt. Bitte erläutern Sie uns einen verzögerten Bescheidzugang ggf. im Widerspruchsschreiben.

Ich möchte das erste Mal Beihilfe einreichen. Was muss veranlasst werden?

Bei der erstaligen Beantragung von Beihilfe benötigt die Beihilfestelle nicht nur einen Beihilfeantrag und die zu erstattenden Belege, sondern zusätzlich ein vollständig ausgefülltes Beiblatt Persönliches Daten und einen Nachweis zu Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.

Beiblatt und Krankenverscherungsnachweis werden danach nur noch bei Änderungen benötigt. Hier besteht eine Mitwirkungsverpflichtung. Ohne diese Angaben kann die Beihilfe nicht korrekt berechnet werden.

Erst nachdem Sie das erste Mal einen Beihilfebescheid vom DLZP erhalten haben, ist es möglich neben dem Postweg oder einer Beantragung per Mail auch die Beihilfe-App zu nutzen.

Wir sind Eltern geworden. Was muss ich tun, damit die Rechnungen des Kindes erstattet werden können?

Die Geburt eines Kindes ist auch für die Beihilfe eine Änderung in den persönlichen Verhältnissen.

Fügen Sie Ihrem Beihilfeantrag daher ein entsprechend ausgefülltes Beiblatt Persönliche Daten und einen Nachweis über Art und Umfang des Versicherungsschutzes Ihres Kindes bei.

Eine Abrechnung von Beihilfe für Ihr Kind über Ihren Beihilfeanspruch ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Kind bei Ihnen im Familienzuschlag berücksichtigt wird. (Siehe ggf. auch Wir sind beide beihilfeberechtigt. Wer reicht die Belege für unsere Kinder ein?)

Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht sollten Sie sich an den Fachbereich Besoldung wenden. Bevor dort kein Anspruch auf Familienzuschlag für das Kind in Ihren Datenbestand eingepflegt wurde, kann der Fachbereich Beihilfe die Aufwendungen für das Kind nicht bearbeiten.

Sofern Sie in diesem Zusammenhang Fragen zur Höhe des prozentualen Anspruchs des jeweiligen Familienmitgliedes haben, finden Sie unter „Anspruch auf Beihilfe“ weitere Informationen.

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