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Amtsgericht Bad Segeberg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Hinweise zur elektronischen Kommunikation

Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

Persönliche und vertrauliche Daten

Zum Schutz Ihrer persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie keine Anträge oder entsprechende Dokumente mit einer normalen E-Mail an die Landesregierung oder an Gerichte versenden.

Die Ministerien der Landesregierung und viele Behörden bieten eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an.

mehr zum De-Mail-Verfahren

Gerichte

Bitte senden Sie keine Schriftstücke, die für ein Gericht bestimmt sind, per Fax oder E-Mail an das Justizministerium oder andere Justizbehörden. Die Kontaktadressen der Gerichte finden Sie auf deren Internetseiten. Einen Überblick über Angebote der Gerichte im Internet bietet das Justizportal.

Zur Übersicht der Gerichte und Justizbehörden

Seit dem 01.01.2022 sind die rechtlichen Voraussetzungen für das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen worden. Damit erhalten insbesondere auch Privatpersonen, juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen einen sicheren Übermittlungsweg zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften. 

Über den elektronischen Rechtsverkehr können Sie sich hier informieren:

Zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr

Steuerangelegenheiten

Zu privaten steuerlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Die Kontaktadresse finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid oder auf den Internetseiten des Finanzministeriums

Zu den Finanzämtern

Weitere Möglichkeiten

Wenn Sie nicht genau wissen, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie diese im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein heraussuchen.

Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein

Oder: Sie wenden sich gleich an den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH), der Weiteres für Sie herausfindet und erledigt.

Auch hier stehen Ihnen natürlich elektronische Kommunikationswege zur Verfügung. Sich an den EA-SH zu wenden, kann vor allem für Gewerbetreibenden interessant sein, die sonst in vielen Fällen mehrere unterschiedliche Behörden kontaktieren müssten: der EA-SH nimmt ihnen dies ab.

Mehr Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner

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