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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteil: Kein Schmerzensgeld für Sturz gegen Sitzbank

Landgericht sieht keine Pflicht der Stadt Ratzeburg, Stadtmöbel grundsätzlich ohne scharfe Kanten zu fertigen.

Letzte Aktualisierung: 17.11.2021

Parkbank

Das Landgericht Lübeck hat die Schmerzensgeld-Klage eines Kindes abgewiesen, das sich beim Sturz gegen eine Sitzbank auf dem Marktplatz in Ratzeburg verletzt hat. Die 5-Jährige war im Sommer 2020 beim Herumtoben gegen die Lehne einer Sitzbank gestürzt, auf der ihre Mutter saß. Sie erlitt eine Platzwunde an der Stirn, die im Krankenhaus genäht werden musste.

Nach Auffassung der Klägerin sei die Armlehnen zu scharfkantig, wodurch die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Die Klägerin verlangt 5.100 Euro Schmerzensgeld wegen der Verletzung und der verbliebenen Narbe an der Stirn, die später möglicherweise operativ korrigiert werden müsse.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Die Gestaltung der Sitzbank sei üblich und nicht zu beanstanden. Grundsätzlich müssten Stadtmöbel nicht ohne scharfe Kanten gefertigt werden. Bei bestimmungsgemäßer Nutzung gehe von den Armlehnen keine Verletzungsgefahr aus. Die Lage der Sitzbank sei trotz der dortigen Wasserspiele nicht mit einem ausgewiesenen Kinderspielplatz vergleichbar, für den besondere Anforderungen an die Sicherheit gelten.

Das Urteil ist rechtskräftig. Aktenzeichen 5 O 4/21. Ansprechpartner: Online-Redaktion@lg-luebeck.landsh.de.

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