Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 15. Januar 2025 das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 14. Februar 2024 aufgehoben, mit dem gegen den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes und sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt worden war, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt war. Gegen das landgerichtliche Urteil hatten der Angeklagte und zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof hat des Weiteren entschieden, dass die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts Lübeck zurückverwiesen wird. Ergänzend wird auf die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 060/2025 vom 27.03.2025 verwiesen, die auf der homepage des Bundesgerichtshofs zu finden ist.
Die nunmehr zuständige Strafkammer des Landgerichts Lübeck wird demgemäß die Hauptverhandlung einschließlich der Beweisaufnahme erneut durchführen. Termine dafür stehen noch nicht fest; aus heutiger Sicht ist - vorbehaltlich der erforderlichen Terminabstimmung mit allen Verfahrensbeteiligten - mit einem Verhandlungsbeginn im Verlauf des zweiten Halbjahres 2025 zu rechnen.
Im Auftrag
Dr. Bahlmann
Pressesprecher des Landgerichts Lübeck