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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteil: Für Kokain – Mann stiehlt Schreckschusswaffe und 600 € aus Wohnhaus

Das Landgericht Lübeck hat einen suchtkranken Mann wegen schweren räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt und daneben die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Letzte Aktualisierung: 22.01.2025

Saal im Gerichtshaus Lübeck. Darauf folgender Schriftzug: Entscheidung.
Saal im Gerichtshaus Lübeck

Was ist passiert?

Ein 65-jähriger Mann soll im September letzten Jahres in ein Wohnhaus in Eutin eingebrochen sein, als der Hausbewohner im Urlaub war. Der Angeklagte soll dort Bargeld und eine Schreck-schusswaffe entwendet haben. In dem Moment soll ein Nachbar das Haus betreten haben, um den Briefkasten zu leeren – der Angeklagte soll den Mann sodann mit der Schreckschusswaffe bedroht haben.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Gericht war überzeugt, dass der Mann die Tat so begangen hat. Nach Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen nahm das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit des Mannes an. Er sei seit frühester Kindheit drogenabhängig und habe das Geld gestohlen, um Kokain zu besorgen. Wegen vergangener vergleichbarer Straftaten hielt das Gericht eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten für erforderlich und angemessen und ordnete daneben die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Wie ist die Rechtslage?

Eine Person kann nur bestraft werden, wenn sie die Tat schuldhaft begangen hat – die Tat muss ihr persönlich vorwerfbar sein. Wenn jemand wegen einer psychischen Störung das Unrecht seiner Tat nicht oder nur teilweise erkennen und danach handeln kann, handelt er entweder ohne Schuld (§ 20 StGB) oder ist nur vermindert schuldfähig (§ 21 StGB). Besonders bei Taten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen fällt es den Tätern oft schwer, gegen ihren Impuls zu handeln. Dann kommt anstelle oder neben einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt in Betracht.

Das Urteil vom 21.01.2025 (Aktenzeichen: 9 KLs 773 Js 41066/24) ist nicht rechtskräftig. Es ist in Kürze abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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