Arbeitstherapeutische Maßnahmen dienen dazu, dass Gefangenen Eigenschaften wie Selbstvertrauen, Durchhaltevermögen und Konzentrationsfähigkeit einüben und damit stufenweise an die Grundlagen des Arbeitsleben herangeführt werden (§ 32 Abs. 1 Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig Holstein). Das Arbeitstraining dient dazu, Gefangenen, die nicht in der Lage sind, einer regelmäßigen und erwerbsorientierten Beschäftigung nachzugehen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die eine Eingliederung in das leistungsorientierte Arbeitsleben fördern. Vermittelt werden sollen für den Arbeitsmarkt relevante Qualifikationen (§ 32 Abs. 2 Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig Holstein).
In der JVA Neumünster werden für jugendliche und erwachsene Gefangene insgesamt 8 Plätze einer zweistufigen arbeitstherapeutischen Maßnahme und 7 Plätze für ein Arbeitstraining im Rahmen einer Berufsorientierten Grundbildung vorgehalten.