Grundlage der Arbeit mit betäubungsmittelabhängigen Straftätern bilden die Rahmenbedingungen für externe Drogenberatung im Strafvollzug in Schleswig-Holstein.
Ziel der Beratung ist die Vermeidung weiterer Straffälligkeit durch das Aufzeigen von Alternativen in Form von lebenspraktischen und therapeutischen Hilfen in Freiheit, damit Gefangene mit dem Krankheitsbild Drogenabhängigkeit schnellstmöglich behandelt werden, sowie die Begleitung in Haft zwecks Reflektion der Vergangenheit und Krisenintervention.
Die Beratung erfolgt in Form von Einzelgesprächen und Gruppenangeboten.
Inhalte der Arbeit sind:
- Erstberatung, Erfassung sozialer, medizinischer und rechtlicher Grundlagen, Sozialanamnese
- Auswahl der Therapie-Einrichtung, Konzeptbeschaffung
- Ggf. Vermittlung eines Entgiftungsplatzes in einer Fachklinik
- Vermittlung in ambulante, teilstationäre und stationäre Therapie-Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet
- Erstellung des Kostenantrages für Rentenversicherungsträger, Krankenkassen und kommunale Sozialhilfeträger
- Hilfe im Bewerbungsverfahren, Aufnahmeterminierung
- Informationen über Strafzurückstellung nach §35/36 Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit vorzeitiger Entlassung
- Antragstellung "Therapie statt Strafe" bei Bedarf
- Haftbegleitung (Motivationsförderung, Perspektivenentwicklung)
- Vorbereitung auf Gerichtsverhandlungen
- Psychosoziale Begleitung im Rahmen des Substitutionsprogrammes
Die Mitarbeiter der Brücke Rendsburg-Eckernförde haben Zeugnisverweigerungsrecht und unterliegen der Schweigepflicht, die durch eine Schweigepflichtsentbindung des Klienten aufgehoben werden kann.
Regelmäßig findet ein gemeinsames Treffen mit den Drogenbeauftragten der Justizvollzuganstalt Neumünster und dem Anstaltsarzt statt.