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Jugendanstalt Schleswig : Thema: Ministerien & Behörden

Schulische Bildung

Die berufsorientierenden- und berufsvorbereitenden Lehrgänge beinhalten die Teilnahme am Fortschritt des Berufsbildungszentrums Schleswig (BBZ).

Berufliche Bildung und Arbeit

Im Jugendvollzug sind Gefangene vorrangig zur Teilnahme an schulischen und beruflichen Orientierungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder speziellen Maßnahmen zur Förderung ihrer schulischen, beruflichen oder persönlichen Entwicklung verpflichtet. Im Übrigen sind Gefangene zur Arbeit, arbeitstherapeutischer oder sonstiger Beschäftigung verpflichtet, wenn und soweit sie dazu in der Lage sind.

Auf dem Gelände der Jugendanstalt stehen zur Durchführung von berufsvorbereitenden Maßnahmen verschiedene Werkstattgebäude und Schulungsräume zur Verfügung.

Integrationsbegleitung in der Jugendanstalt Schleswig

An der Schnittstelle zwischen Strafvollzug und Freiheit gibt es ein landesweites Netzwerk der arbeitsmarktorientierten Integrationsbegleitung.

Sozialtherapeutische Abteilung

Die Gefangenen der sozialtherapeutischen Abteilung sind in die anstaltsweiten schulischen und beruflichen Maßnahmen integriert.

Hilfe und Behandlung

Nach § 10 Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG) ist die Feststellung des Erziehungs- und Förderbedarfs des Gefangenen vorgesehen:

Sport- und Freizeitangebote

Vollzugsziel ist, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 2 Jugendstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein–JStVollzG-).
Die Ausgestaltung der Freizeit im Jugendvollzug orientiert sich am Vollzugsziel. Dazu sind geeignete Angebote vorzuhalten. Die Gefangenen sind zur Teilnahme und Mitwirkung an Freizeitangeboten verpflichtet. (§ 37 JStVollzG).

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