Navigation und Service

Jugendanstalt Schleswig : Thema: Ministerien & Behörden

Integrationsbegleitung in der Jugendanstalt Schleswig

An der Schnittstelle zwischen Strafvollzug und Freiheit gibt es ein landesweites Netzwerk der arbeitsmarktorientierten Integrationsbegleitung.

Letzte Aktualisierung: 31.03.2015

Arbeitsmarktorientierte Integrationsbegleitung in der Jugendanstalt Schleswig

An der Schnittstelle zwischen Strafvollzug und Freiheit gibt es ein landesweites Netzwerk der arbeitsmarktorientierten Integrationsbegleitung. Die Integrationsbegleiterinnen und– begleiter sind an den Haftstandorten Schleswig, Neumünster, Lübeck und Kiel angesiedelt.

Rahmenbedingungen:

Im Rahmen der Entlassungsplanung werden in den Vollzugsplankonferenzen durch die Vollzugsabteilungsleitungen ggf. in Abstimmung mit der Bewährungshilfe auch Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration festgelegt.

Die Arbeitsmarktorientierte Integrationsbegleitung beginnt ca. 3 - 6 Monate vor der Haftentlassung und dauert bis zu ca. 6 Monate über die Haftentlassung hinaus an. In Einzelfällen kann diese auch mal länger dauern. Um die Bewerbungszeiten und Fristen einzuhalten und im Vorfeld notwendige Tests und Berufsberatungen durchführen zu können, ist es möglich, dass sogar schon ein früherer Zeitpunkt für den Beginn gewählt wird. Die Teilnehmer der Arbeitsmarktorientierten Integrationsbegleitung, die in den „Offenen Vollzug“ (OV) verlegt werden, haben schon von dort aus die Möglichkeit eine Ausbildung zu beginnen oder externe Praktika zu absolvieren.

Intramurale Betreuung- Vor der Haftentlassung

Nach der Zuweisung durch die Vollzugsabteilungsleitung (VAL) erfolgt durch den Integrationsbegleiter (IB) das Erstgespräch mit dem Jugendlichen, in welchem die Inhalte des Projektes erläutert werden und erste Informationen bzgl. der Ausbildungswünsche, Wohnort nach der Haft, schulische Bildung, Interessen etc.  erfragt werden.

Die Integrationsbegleiter/innen fertigen mit dem Teilnehmer eine Bewerbungsmappe (Lebenslauf, Bewerbung und Deckblatt). Sie übernehmen die anschließende berufliche Integration in Absprache mit der VAL. Dazu wird die Berufsberatung der Agentur für Arbeit mit einbezogen. Des Weiteren erfolgt bei Bedarf auch die Eingliederung in soziale Regelsysteme.  

Extramurale Betreuung- Nach der Haftentlassung

Die Integrationsbegleiter verstehen sich als Mittler zwischen den Unternehmen und den Jugendlichen nach der Haftentlassung. Sie begleiten auch weiterhin noch ca. 6 Monate nach der Entlassung bei Vorstellungsgesprächen, Ämtergängen oder bei einer begonnen Ausbildung, Praktikum oder Arbeitsaufnahme.

Wir fördern Arbeit

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Jugendanstalt Schleswig