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Jugendanstalt Schleswig : Thema: Ministerien & Behörden

Sozialtherapeutische Abteilung

Die Gefangenen der sozialtherapeutischen Abteilung sind in die anstaltsweiten schulischen und beruflichen Maßnahmen integriert.

Letzte Aktualisierung: 31.03.2015

Gemäß § 105 Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG) befindet sich in der Jugendanstalt Schleswig seit dem 01. März 2011 - in einem eigens dafür erbauten Gebäude - eine Sozialtherapeutische Abteilung. Nach § 14 JStVollzG können Gefangene in einer sozialtherapeutischen Abteilung untergebracht werden, wenn deren therapeutische Mittel und soziale Hilfen zum Erreichen des Vollzugsziels angezeigt sind. Die 22 Behandlungsplätze verteilen sich auf 3 Wohngruppen mit jeweils mit 7 bzw. 8 Haftplätzen.

Die Behandlung durch ein interdisziplinäres Team ist auf die Fähigkeiten der jugendlichen und heranwachsenden Inhaftierten, auf deren kognitive Struktur und Lerngewohnheiten ausgerichtet. Auf der Basis eines individuellen Behandlungsplanes werden die Inhaftierten dabei unterstützt, sich durch neue Erfahrungen im emotionalen Erleben und im sozialen Umgang angemessene Strategien der Lebens- und Konfliktbewältigung anzueignen.

Die Gefangenen der sozialtherapeutischen Abteilung sind in die anstaltsweiten schulischen und beruflichen Maßnahmen integriert und können ebenfalls die Beratungsangebote externer Mitarbeiter nutzen (Alkohol- und Drogenberatung, Schuldnerberatung, Seelsorge).

Behandlungsmaßnahmen der Sozialtherapie

  • Einzelgespräche
  • Wohngruppensitzungen
  • Angehörigenarbeit

Behandlungsgruppen

  • Orientierungs- und Motivationsgruppe
  • Kommunikationsworkshop
  • Selbstsicherheitstraining
  • Problem- und Konfliktlösetraining
  • Tatverarbeitungsgruppe
  • Soziales Training
  • Wut-, Ärger- und Konfliktlösetraining
  • Autogenes Training
  • Progressive Muskelrelaxation

Freizeitgruppen

  • Kreativgruppe
  • Werkgruppe
  • Sportangebote
  • Kochgruppe
  • Bücherei
  • Schachgruppe
  • Verkehrserziehung
  • Spielegruppe

Besuchsreglung in der Sozialtherapie

Über die üblichen vier Stunden im Monat hinaus werden den Gefangenen der Sozialtherapie bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen zusätzliche Besuche in eigenen Räumlichkeiten ermöglicht.

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