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Amtsgericht Bad Segeberg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Grundbuchsachen


Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Grundbuchsachen.

Letzte Aktualisierung: 29.11.2021

Zuständigkeit auf einen Blick

Für die Führung der Grundbücher ist nach § 1 GBO das Amtsgericht für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig.

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