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Amtsgericht Rendsburg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Strafbefehl: Geldstrafe nebst Entziehung der Fahrerlaubnis für einen Polizisten nach Verkehrsunfall im Sekundenschlaf

Ein Polizist hat den Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung von Leib und Leben im Straßenverkehr in der Hauptverhandlung zurückgenommen.

Letzte Aktualisierung: 07.07.2025

Eine Statue der Justitia
Justitia

Was ist passiert?

Ein Polizist fällt auf einer Landstraße zwischen Rendsburg und Neumünster in Sekundenschlaf, gerät mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn und kollidiert mit einem anderen Auto. Eine der dortigen Insassen schlägt mit dem Kopf gegen die Frontscheibe, beide Autos haben einen Totalschaden. Gegen den Strafbefehl, der wegen fahrlässiger Gefährdung von Leib und Leben im Straßenverkehr eine Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, legt der Polizist Einspruch ein. Er sei am Abend vorher Trauzeuge auf einer Hochzeit gewesen, aber nüchtern geblieben und am folgenden Tag „topfit“ gewesen und habe dem Brautpaar die Geschenke vorbeibringen wollen. Er sei beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Amtsgericht Rendsburg machte deutlich: „Nun wissen Sie als Polizeibeamter, dass das Gesetz unabhängig davon gilt, welchen Beruf man hat?“. Der Polizist nickt, möchte aber seinen Führerschein wiederhaben. Der Verteidiger argumentiert, der Sekundenschlaf sei für seinen Mandanten nicht vorhersehbar gewesen. Das Gericht lässt das nicht gelten – Sekundenschlaf kündige sich wissenschaftlich erwiesen durch vorherige Müdigkeitszeichen an. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger nimmt der Polizist den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Die Fahrerlaubnis bleibt entzogen – inklusive einjähriger Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Der Strafbefehl vom 23.01.2025 (Aktenzeichen: 122 Cs 570 Js 68721/24) ist rechtskräftig.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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