Kontaktinformationen auf einen Blick
Informationen zur allgemeinen Erreichbarkeit des Gerichts finden Sie hier.
Für die Rechtsantragstelle (Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, Familienrecht, Vollstreckungsschutzanträge, Zivilrecht (Klagen etc.) gelten folgende Sprech- und Besuchszeiten:
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Freitag sowie für die Nachmittagsstunden bis 15:30 Uhr, möglichst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Zuständigkeit innerhalb der Abteilung:
Montag und Mittwoch: 04331 139-224
Dienstag und Donnerstag: 04331 139-264