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Thema : Pflege

Vollstationäre Pflege


Bei Pflegebedürftigkeit ist ein Verbleib zu Hause nicht immer möglich oder gewünscht. Steht ein Umzug ins Pflegeheim an, sorgt die Wohnpflegeaufsicht für gute Betreuung und Einhaltung des SbStG als rechtliche Grundlage.

Letzte Aktualisierung: 24.02.2026

Nicht immer ist bei Pflegebedürftigkeit der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit auf Dauer möglich oder gewünscht und ein Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung steht an. Damit alle sich in ihrem neuen Zuhause wohlfühlen und bestmöglich gepflegt und betreut werden, kümmert sich die Wohnpflegeaufsicht darum, dass in den Einrichtungen alles in Ordnung ist. Den ordnungsrechtlichen Rahmen dafür bildet das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG).

Selbstbestimmungs-
stärkungsgesetz

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz dient der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen in Schleswig-Holstein.

Beratung der Bewohnerbeiräte durch die LAG Heimmitwirkung

Ein landesweites Netzwerk ehrenamtlicher LAG-Berater unterstützt Bewohnerbeiräte in Pflegeeinrichtungen. Seit 2012 ist die LAG-Heimmitwirkung SH e.V. gemeinnützig und zählt rund 150 aktive Mitglieder.

Pflege-Nottelefon

Das Pflege-Nottelefon ist eine neutrale Anlaufstelle für alle, die das Gefühl haben, dass ihnen ihre Sorgen über den Kopf wachsen.

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