Die Maritime Raumordnung trägt dazu bei, Entwicklungspotenziale an Land und auf See besser zu nutzen und räumliche Nutzungskonflikte zu vermeiden.
Letzte Aktualisierung: 02.11.2023
Das Meer und die Küstenzonen sind ökologisch wertvolle und sensible Bereiche, die sich durch eine besondere Dynamik, Vielfalt und Schönheit auszeichnen. Gleichzeitig werden sie in immer stärkerem Maße vom Menschen genutzt.
Ziel der Maritimen Raumordnung
Ziel der Maritimen Raumordnung ist es, die ökologischen und ökonomischen Potenziale der Küstenzonen von Nord- und Ostsee zu nutzen und eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung voranzutreiben. Gleichzeitig soll die natürliche Dynamik der Küstenökosysteme erhalten bleiben. Damit dies gelingen kann, ist in den Küstenzonen sowohl an Land als auch auf See eine koordinierte Vorgehensweise erforderlich.
Gebietskulisse der Maritimen Raumordnung in Schleswig-Holstein ist das Küstenmeer der Nord- und Ostsee bis zur 12 Seemeilen-Grenze und die "Inneren Gewässer" sowie der sich landseitig anschließende Küstenbereich. Die Ausdehnung der Küstenzone hängt von der jeweiligen Problemstellung ab. Seewärts schließt sich an die 12 Seemeilen-Grenze die "Ausschließliche Wirtschaftszone" (AWZ) an, für die der Bund zuständig ist.
Aktivitäten des Landes
Das wichtigste Instrument der Maritimen Raumordnung in Schleswig-Holstein ist der Landesentwicklungsplan. 2010 wurden dort erstmals Ziele und Grundsätze für die Raumordnung in der Küstenzone abschließend festgelegt. Eine Konkretisierung in den Regionalplänen erfolgt daher nicht.
In der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2021 wurden die Ziele und Grundsätze aktualisiert und Anpassungen an die Folgen des Klimawandels stärker berücksichtigt. Insbesondere wurden erstmals Vorranggebiete für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich eingeführt.
Aktivitäten des Bundes
Das Bundesministerium stellt unter Mitarbeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie in Form von Rechtsverordnungen Raumordnungspläne für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in Nordsee und Ostsee auf, um dort die unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen zu steuern. Ein wesentliches Thema ist die Sicherung und Entwicklung der Offshore-Windenergie.
Am 1. September 2021 ist ein neuer Raumordnungsplan für die AWZ in Kraft getreten. Der neue Raumordnungsplan koordiniert die verschiedenen Nutzungen wie Schifffahrt, Offshore-Windenergie, Strom- und Datenkabel, Pipelines, Rohstoffgewinnung, Fischerei, Forschung und Verteidigung. Die entsprechende Verordnung des Bundes sowie den dazugehörenden Raumordnungsplan mit den Karten für die Nord- und Ostsee finden Sie auf den Seiten des BSH.
Auf den Seiten des BSH findet sich auch das fachlich und technisch modular aufgebaute Fachinformationssystem Continental Shelf Information System (CONTIS), welches Geofachdaten der Meeresumwelt aus zum Beispiel den Bereichen Meeresfach- und Meeresraumplanung beinhaltet.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erstellt zudem nach den Bestimmungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) den Flächenentwicklungsplan (FEP) für die Nord- und Ostsee. Dieser Bundesfachplan, der in einem umfassenden Abstimmungs- und Konsultationsprozess erstellt wird, bildet die Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See. Der Plan wurde erstmalig 2019 veröffentlicht und 2020 sowie 2023 fortgeschrieben. Eine weitere Fortschreibung wird derzeit erarbeitet.
Im Flächenentwicklungsplan werden Gebiete für Windenergie auf See und Stromleitungen geplant. Innerhalb der Gebiete werden Flächen festgelegt, für die bestimmt wird, wie viel Leistung (Megawatt) aus Windenergieanlagen auf See voraussichtlich installiert und in jedem Kalenderjahr in Betrieb gehen wird. Der Plan bezieht sich vorrangig auf die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Zur Maritimen Raumordnung wurde von der Europäischen Kommission 2008 die Roadmap "Fahrplan für die maritime Raumordnung: Ausarbeitung gemeinsamer Grundsätze in der EU" verabschiedet. Sie enthält Darstellungen der praktizierten maritimen Raumordnungsansätze in den EU-Mitgliedstaaten, Erläuterungen der Instrumente, die sich darauf auswirken, und die ihnen zugrundeliegenden Grundsätze.
Am 23. Juli 2014 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung erlassen (EU-Richtlinie 2014/89/EU). Ihr Ziel ist es, ein nachhaltiges Wachstum der Meereswirtschaft zu fördern sowie die nachhaltige Entwicklung der Meeresgebiete und die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen. Die EU-Richtlinie setzt einen Rahmen mit Mindestanforderungen für die maritime Raumordnung in den Mitgliedsstaaten, während die Mitgliedstaaten in der Gestaltung ihrer Pläne weitgehend frei bleiben. Den Fahrplan, die Richtlinie und weitere Informationen zu den Aktivitäten der EU finden Sie hier:
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