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Thema : Landesplanung

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I Kapitel 5.8 (Windenergie an Land)


Seit 20. Februar 2024 unwirksam

Letzte Aktualisierung: 06.03.2024

Am 31. Dezember 2020 ist die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I zum Thema Windenergie an Land in Kraft getreten. Der Planungsraum umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

Die Teilaufstellung weist für den Planungsraum die Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung aus und setzt die im Landesentwicklungsplan festgelegten Ziele und Grundsätze zur Windenergie an Land um.

Rechtliche Grundlage

Die Landesverordnung über die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I vom 29. Dezember 2020 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30. Dezember 2020 veröffentlicht und am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Unwirksamkeit des Planes

Mit Urteil vom 22.03.2023 (Az.: 5 KN 53/21) hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig die Landesverordnung über den Windregionalplan I in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt. Die Landesregierung hatte daraufhin Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 20. Februar 2024 diese Beschwerde zurückgewiesen. Damit ist der Regionalplan Windenergie für den Planungsraum I (Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg) rechtskräftig aufgehoben. Die nachfolgend bereitgestellten Dokumente entfalten für die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Rechtswirkung mehr und dienen lediglich der Information.

Planunterlagen zum Herunterladen

Die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I umfasst folgende Unterlagen:

  • Landesverordnung zur Teilaufstellung des Regionalplans, siehe oben unter "Rechtliche Grundlagen"
  • Text der Regionalplan-Teilaufstellung einschließlich Begründung (Kapitel 5.8 Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung)
  • Karte des Regionalplans mit den Vorranggebieten für die Windenergienutzung
  • Datenblätter der Potenzialflächen für die Windenergienutzung
  • Umweltbericht zur Teilaufstellung des Regionalplans
  • FFH-Prüfungen
  • Zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG
  • Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 ROG
  • Rechtsbehelfsbelehrung
  • Gesamträumliches Plankonzept

Textteil, Karte, Datenblätter

Umweltbericht und FFH-Prüfungen

Ergänzende Unterlagen

Plankonzept

Hinweis zur Barrierefreiheit

Die Dokumente enthalten zum Teil Tabellen und Karten und sind daher nicht barrierefrei. Sollte Ihr Vorleseprogramm die Informationen nicht korrekt wiedergeben, wenden Sie sich bitte an die Landesplanung unter der E-Mail windenergiebeteiligung@im.landsh.de.

Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung

Zu den Entwürfen für die Teilaufstellung des Regionalplans hat es mehrere öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde jeweils in einer Synopse dokumentiert.

Hintergrund

Im Jahr 2015 hatte die Landesplanungsbehörde mit ihrem Runderlass vom 23. Juni 2015 und der Bekanntgabe ihrer allgemeinen Planungsabsichten die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und die Teilaufstellungen aller Regionalpläne zum Sachthema Windenergie an Land eingeleitet. Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Planentwürfe erstellt, die jeweils ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchlaufen haben.

Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Thema Windenergie an Land ist am 30. Oktober 2020 in Kraft getreten. Die Regional-Teilaufstellungen konkretisieren und ergänzen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans auf regionaler Ebene durch die Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung in den Planungsräumen.

Ergänzende Informationen

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