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Thema : Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein

Richtlinie zur Integration in den Arbeitsmarkt

Richtlinie zur Fachkräftesicherung durch Integration von Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund in den Arbeitsmarkt Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 12.01.2026

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs von Unternehmen ist derzeit die größte arbeitsmarktpolitische Herausforderung und ein Schwerpunkt der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Die neue „Förderrichtlinie zur Fachkräftesicherung durch Integration von Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund in den Arbeitsmarkt Schleswig-Holstein“ soll Projektvorhaben unterstützen, die einen signifikanten Beitrag zur Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften leisten und auch die wirtschaftliche Unabhängigkeit und soziale Teilhabe von Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund stärken.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH).

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte mit einer Dauer zwischen einem und zwei Jahren und einem Antragsvolumen ab 30.000 Euro, die einen Beitrag zur Sicherung des Fach- und Arbeitskräfte- sowie Auszubildendenbedarfs in Schleswig-Holstein leisten und gleichzeitig die Integration in den Arbeitsmarkt von Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund unterstützen.

Beispiele hierfür sind:

  • Projekte zur Kompetenzfeststellung von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund
  • Projekte zum Matching von Arbeitgebenden und Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchenden
  • auf regionale Bedarfe ausgerichtete Projekte zur Fachkräftesicherung
  • Branchenbezogene Projekte zur Arbeitsmarktintegration und zur Mitarbeitendenbindung durch z.B. betriebsspezifische Potenzialentwicklung
  • Qualifizierungs- und Weiterbildungsprojekte, die z.B. arbeitsplatz- oder 
    berufsbezogene Sprachförderung, modulare Teilqualifizierungen oder berufsvorbereitende Maßnahmen beinhalten
  • Branchenbezogene innovative Modelle zur Stärkung des Fach- und Arbeitskräfte- sowie Auszubildendenpotenzials

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gefördert werden können alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein.
  • Es sind auch Trägerkooperationen möglich.
  • Es müssen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigen- und/oder Drittmittel gedeckt werden.

Wie lange gilt die Richtlinie?

Die Richtlinie tritt am 1.1.2026 in Kraft und ist bis zum 31.12.2028 befristet.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT), Referat VII 52, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel

Antragsunterlagen

Antragsformular (Förderrichtlinie zur Fachkräftesicherung durch Integration) (PDF, 210KB, Datei ist barrierefrei)

Anlage: Hinweise zur Projektbeschreibung (PDF, 91KB, Datei ist barrierefrei)

Rechtsbehelfsverzicht (PDF, 69KB, Datei ist barrierefrei)

Kontakt

0431 988-4787

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